Hallo allerseits,
mal folgenden hypothetischen Fall:
Ein Eigentümer einer Eigentumswohung ist von einigen Miteigentümern nicht sehr gemocht, nun behaupten zwei Eigentümer gegenüber dem Verwalter, der Eigentümer hätte in seiner Wohnung Veränderungen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt.
Der Verwalter, der auch nicht gut auf diesen Eigentümer zu sprechen ist, verlang nun Zutritt in die Wohnung zwecks Überprüfung.
Ein Schaden ist nicht ersichtlich.
Meiner Meinung nach dürfte doch hier Art. 13 GG dagegenstehen und der Zutritt muss nur bei einem konkreten Anlass gewährt werden. Einfach nur Vermutungen oder Behauptungen dürften da doch wohl nicht ausreichen oder?
Vielen Dank