Im Jahr 2006 auf einer Messe eine Küche bestellt. Vereinbarte Anzahlung von 1200 Euro wurde geleistet. Keinen Termin für Feinplanung abgemacht. Neue Küche ist mittlerweilen hinfällig. Zurückforderung der Anzahlung möglich?
Hallo, (das ist ein Gruß)
Im Jahr 2006 auf einer Messe eine Küche bestellt. Vereinbarte
Anzahlung von 1200 Euro wurde geleistet. Keinen Termin für
Feinplanung abgemacht. Neue Küche ist mittlerweilen hinfällig.
Zurückforderung der Anzahlung möglich?
Das weiß anhand dieser paar Aussagen niemand. Außer, Du meinst das wörtlich, dann lautet die Antwort: fordern kann man immer.
Gruß
loderunner (ianal)
(das ist auch ein Gruß)
Oh, Entschuldigung!
Hallo
und danke für deine Antwort.
Wollte keinesfalls unfreundlich sein.
Mich hat nur irritiert, dass bei Rechtsfragen keine
ich Form verwendet werden darf.
Natürlich ist eine Begrüssung keine Ich Form!
Du meinst,ich soll es einfach probieren.
Gruss
Saphirgruen
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