Kann eine Belastungsvollmacht im nachhinein

Hallo,

wir haben Grundstück mit Haus von einer Erbengemeinschaft gekauft. In der Erbengemeinschaft ist ein Minderjähriges Kind. Kaufpreis ist auf dem Notaranderkonto, Notar hat Auflassung beantragt. Nun kam vom Familiengericht die Entscheidung, dass die Grundbuchbestellung versagt, da die Grundbuchbestellung etwas höher lag als der Kaufpreis. Was nun? Kann mann im Nachhinein beim Notar die Belastungsvollmacht ändern, wenn der Verkäufer mitspielt? Und ist denn dazu nochmals das Familiengericht zu befragen wegen MInderjährige?

Der noratierlle Kaufvertrag dürfte das Mündel vollstänig schützen; zumal ja der Kaufreis beim Notar auf Anderkonto hinterrlegt ist. Weshalb hier der Notar „Geld schneidet“ und im Kaufvertrag seitens der Verkäufergemeinschaft nicht gleich die Anweisung für den Käufer aufgenommen wurde, das Geld anteilig direkt auf die Konten der einezlnen Erben aufzuteilen, ist schleierhaft.

Im überigen wäre auch in jedem anderen Falle das Mündel vollständig geschützt, wenn die Antragsrechte aus der urkunde an den Notar deligiert wurden und die Belastungsvollmacht entsprechend formuliert wurde:

"1. Die Grundpfandrechtsgläubigerin darf das Grundpfandrecht nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Til-gungswirkung auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Alle weite-ren Zweckerklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen inner-halb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis voll-ständig bezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab dann gelten sie für und gegen den Käufer als neuen Sicherungsgeber.

  1. Zahlungen gemäß Absatz 1. sind zu leisten, wie dies in diesem Kaufvertrag vereinbart ist.

  2. Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbe-stellung keine persönlichen Zahlungspflichten. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundpfandrechtsbestellung frei-zustellen.

  3. Das bestellte Grundpfandrecht darf auch nach Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle Eigentümerrechte und Rückgewähran-sprüche, die mit ihr zu tun haben, werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung auf den Käufer übertragen. Entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt."

Der Notar sollte dem Familiengericht dies nochmals verdeutlichen und auf die völlige Gefahrlosigkeit in der Abwicklung unter Hinweis, dass der Kaufprsanteil für das Mündel bereits sichergestellt ist, darlegen.

Hallo netti,

das sind ja jetzt bei dir zwei verschiedene Sachverhalte. 1. Minderjähriges Kind. 2. Zu niedrige Belastungsvollmacht.

zu 1. das minderjährige Kind wird sicher von der/den erziehungsberechtigten Mutter/Eltern gesetzlich vertreten. Steht dazu nichts im Kaufvertrag? Ggf. bedarf es der familienrechtlichen Genehmigung. Hierbei kann aber bestimmt eine Nachfrage beim Notariat helfen. Es ist schwierig Ferndiagnosen zu stellen, wenn man den Vertragsinhalt nicht kennt.

zu 2. bei einer geringeren Belastungsvollmacht wäre die Grundschuldbestellung nachträglich nocheinmal notariell zu genehmigen, um die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zu heilen. Ich bin sicher, dein Notar wird entsprechendes veranlassen. Sowas passiert.

Hoffe, konnte ein wenig Beunruhigung vertreiben… LG

Eine verbindliche Antwort kann nur nach Kenntnis des Kaufvertrage gegeben werden.
Wurde die Grundschuld unkonditioniert bestellt und gleichzeitig höher als der Kaufpreis, ist die Verweigerung des Familiengerichts verständlich, da dadurch die Kaufpreiszahlung nicht gewährleistet ist.

Wie schon erwähnt, ist der Vertragstext entscheidend.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Ich vermute, dass die Verkäufer die für das Kaufgeld bestimmte Grundschuld zur Eintragung beantragt haben. Wenn ja, dann werden Sie keine Genehmigung vom Gericht erhalten, da die Mdj.-Interessen nicht gewahrt sind. Die Abwicklung des Vertrages muss deshalb anders organisiert werden. Wie - wird Ihnen sicher der Notar sagen können, da mir für die Beurteilung dieser Frage die Infos aus dem Kaufvorgang nicht bekannt sind.
Für bestimmte Fragen können Sie gern erneut schreiben, wenn Sie genaue Infos geben.
H.G.