Hallo liebe Experten.
Wenn eine Person im Pflegeheim ist und durch leichte Demenz und Psychopharmaka total verwirrt ist und es kommt jemand und lässt sich eine Unterschrift von ihr geben (Blanko), obwohl die Plegebedürftige Person, 1. nicht weiß um was es geht. 2. wenn sie diese Person noch nicht mal kennt oder wenn sie noch nicht mal weiß ob das Mann oder Frau war bzw. wenn die Pflegebedürftige Person gesagt bekommt, ich möchte nur mal sehen wie sie unterschreiben und diese tut das auch noch in ihrer Verwirrtheit. Könnten in diesem Fall Versorgungsbevollmächtigte diese Angelegenheit widerufen wegen Irrtum oder sonstigem, auch wenn die Person nicht bekannt ist ? Wie sollten Angehörige sich hier verhalten ?
Für euer Wissen bedanke ich mich recht herzlich
Liebe Grüße an euch Experten
Norbert
Hallo!
Interessant wäre ja, was unterschrieben wurde und was mit der Unterschrift geschah.
Was will man widerrufen oder anfechten ? Es muss ja etwas vertragliches oder eine Lieferung gekommen sein, sonst wüsste man doch gar nichts davon.
Die Person hat wohl noch keinen rechtlichen Betreuer ?
Strafanzeige stellen. Pflegeheimleitung informieren
MfG
duck313
Hallo,
könnte es sein, dass Du bei deinen Informationen einige Details vergessen hast ?
Denn woher ist bekannt, dass
jemand kam und von einer verwirrten Person eine Blanko-Unterschrift forderte ?
Hat dies die verwirrte Person erzählt ?
Dann würde sich mir die Frage stellen, ist sie vielleicht doch nicht verwirrt,
denn sonst würde man ihr das ja nicht glauben!
Gruß Merger
Zumindest dürfte es an einer für einen Vertrag erforderlichen Willenserklärung mangeln.
hallo und danke, ich sprach von leichter Demenz-beginnend und das konnte die Person durchaus noch verfolgen, dass sie dies tätigte, aber nicht wieso und warum, das ist durchaus möglich. Stimmt, hätte ich dazu schreiben sollen. LGrüße