Kann eine Bürgschaft übertragen werden?

Folgende Situtation:

Ich beabsichtige, dass Haus meiner Mutter zu kaufen.
Als meine Mutter das Haus vor etlichen Jahren gekauft hat, hat meine Großmutter mit ihrem Haus über ~20.000€ gebürgt.
Nun möchte ich wie erwähnt das Haus kaufen, habe allerdings ebenfalls kein Eigenkapital, meine Oma würde allerdings nochmal bürgen.
Kann man diese Bürgschaft irgendwie übertragen, da es sich ja um das selbe Gebäude handelt (allerdings werde ich die Finanzierung höchstwahrscheinlich über eine andere Bank durchführen).

Danke für eure Antworten!

Hallo,

Grundsätzlich kann die Bürgschaft nicht übertragen werden, da deine Großmutter für deine Mutter gebürgt hat.
Sie müßte also, wenn du eine neue Finanzierung machst, erneut und zwar für dich bürgen.

Meiner Meinung nach müsste sie sogar erneut bürgen, wenn du die Finanzierung deiner Mutter übernehmen würdest. Da bin ich mir allerdings nicht gaz sicher.

Viele Grüße

tut mir leid, da kann ich Dir auch nicht helfen. Gruß Kerstin
Folgende Situtation:

Ich beabsichtige, dass Haus meiner Mutter zu kaufen.
Als meine Mutter das Haus vor etlichen Jahren gekauft hat, hat
meine Großmutter mit ihrem Haus über ~20.000€ gebürgt.
Nun möchte ich wie erwähnt das Haus kaufen, habe allerdings
ebenfalls kein Eigenkapital, meine Oma würde allerdings
nochmal bürgen.
Kann man diese Bürgschaft irgendwie übertragen, da es sich ja
um das selbe Gebäude handelt (allerdings werde ich die
Finanzierung höchstwahrscheinlich über eine andere Bank
durchführen).

Danke für eure Antworten!

Hallo,

leider weiß ich das auch nicht genau, hoffe jemand anderes kann dir weiterhelfen.

Liebe Grüße
Suki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo AndyBe,

deine Frage lässt sich leider nicht 100%ig beantworten, da deine Formulierung zweideutig ist. Deshalb versuche ich mich an zwei Auslegungen. Einmal, wenn tatsächlich eine Bürgschaft vorliegt, einmal wenn deine Oma ein Recht am Grundstück eingeräumt hat. Für eine präziesere Antwort, wäre mehr Sachverhalt erforderlich.

Grundsätzlich bezieht sich eine Bürgschaft immer auf eine bestimmte Schuld, nicht auf ein Gebäude. Wenn deine Mutter ihren Kredit noch nicht zurück gezahlt hat, bürgt deine Oma immer noch dafür, auch wenn deine Mutter dir das Haus verkauft. Ist der Kredit vollständig getilgt, dann ist auch die Bürgschaft hinfällig. Ob deine Oma allerdings noch einmal persönlich bürgen könnte, hängt von ihrem Alter ab, da die Banken ab einem bestimmten Alter (makaber gesagt wegen der Gefahr des erhöhten Ausfalls durch Tod) keine Bürgschaft mehr akzeptieren.

Deine Formulierung „mit ihrem Haus gebürgt“, spricht aber eher nicht dafür, dass wirklich eine Bürgschaft vorliegt. Vielmehr vermute ich, dass deine Oma auf ihrem Haus eine Grundschuld hat eintragen lassen für die Schuld deiner Mutter. Wenn nun der erste Kredit abgezahlt ist, kann deine Oma eine sogenannte Löschungsfähige Quittung von der Kreditgebenden Bank verlangen und die Grundschuld löschen lassen. Oder aber die Grundschuld wird an die Bank abgetreten, über die du finanzierst. Hierzu kann deine Kreditbank dir näheres sagen. Wichtig ist aber wie bereits gesagt, dass der erst Kredit bezahlt ist. Wenn nicht, hängt es vom Wert des Grundstücks deiner Oma ab, ob du mit einer Grundschuld auf ihrem Grundstück deinen Kredit absichern kannst.

VG, Coolcat

Das mit der Grundschuld ist korrekt, da ich meiner Mutter das Haus abkaufe wird somit auch ihr Kredit getilgt. Wir würden deinen Schilderungen nach also die Grundschuld abtreten.
Vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort.

Grüße
AndyBe