Kann eine .de Domain registriert werden, wenn der Name zu einem nicht global tätigem US-Unternehmen

Guten Morgen

Ich würde gerne eine .de Domain registrieren, jedoch habe ich beim googeln des Namens festgestellt, dass genau so eine US Einzelhandelskette heißt. Ich habe mich ein bisschen über das Unternehmen informiert und herausgefunden, dass dieses nur in den USA tätig ist. Außerdem ist dieses in Europa kaum/garnicht bekannt.

Meine Frage ist nun ob ich mit der Registrierung rechtlich auf der sicheren Seite bin oder ob mir das Unternehmen irgendwann böse Post schicken könnte.

Vielen Dank für eure Antworten.

Paddy

Hallo Paddy,
das einzige Problem was Du ggf. haben könntest ist dass auf dem Namen Schutzrechte bestehen.
Das solltest Du sicherheitshalber mit einer Markenrecherche prüfen. Einen kostenlosen Markenscan kannst Du hier machen:
http://www.domaisy.de/domains-registrieren/markensca…

Viele Grüße
Daniel

Hallo Daniel

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich habe den Markenscan durchgeführt und es wurden keine Einträge gefunden.
Ich beabsichtige eine Domain der Form www.blablub.de zu registrieren. Laut dem Markenscan gibt es jedoch Markenrechte auf bla-blub. Kann es hier zu Problemen bezüglich des Ähnlichkeitsfaktors führen?
Ich habe noch einen anderen Markenscan bemüht. Dieser zeigt an, dass alle Markenrechte hierzu (zu bla-blub) in den USA angemeldet sind. Es besteht kein deutscher, europäischer oder internationaler Eintrag.
Kann ich daraus schliessen, dass ich die Domain so registrieren kann?

Viele Grüße,
Paddy

Wir sind natürlich nicht befugt, hier im Einzelfall Rechtsberatung zu betreiben.

Es ist in jedem Fall sicherer einen kompetenten Rechtsanwalt für den Einzelfall zu fragen.

Nur soviel:

Es ist nicht einfach, Namensrecht durchzusetzen. Darunter hatten die deutschen Städte und Gemeinden zu leiden.

Bei Domainnamen geht es fast immer nicht um Konflikte mit dem Namensrecht, sondern mit dem Markenrecht. Daher müsste man prüfen, ob diese Firma eine Marke besitzt. Wenn nicht, würde ich die Domain registrieren.
Wenn die Firma eine Marke gleichlautend mit dem Domainnamen hat, sei es auch eine US-Marke,würde ich als vorsichtiger Kaufmann die Domain nicht registrieren.

Hans-Peter Oswald

http://www.domainregistry.de

Wir sind natürlich nicht befugt, hier im Einzelfall Rechtsberatung zu betreiben.

Es ist in jedem Fall sicherer einen kompetenten Rechtsanwalt für den Einzelfall zu fragen.

Nur soviel:

Es ist nicht einfach, Namensrecht durchzusetzen. Darunter hatten die deutschen Städte und Gemeinden zu leiden.

Bei Domainnamen geht es fast immer nicht um Konflikte mit dem Namensrecht, sondern mit dem Markenrecht. Daher müsste man prüfen, ob diese Firma eine Marke besitzt. Wenn nicht, würde ich die Domain registrieren.
Wenn die Firma eine Marke gleichlautend mit dem Domainnamen hat, sei es auch eine US-Marke,würde ich als vorsichtiger Kaufmann die Domain nicht registrieren.

Hans-Peter Oswald

http://www.domainregistry.de.

Hi Paddy,
ich bin weder Rechts- noch Patentanwalt daher darf ich Dir keine Rechtsberatung geben … kann ich natürlich nicht :smile:
Aber: wenn die Marken nicht in Europa angemeldet sind und dann die Dienstleistungen/ Waren nicht gleicher Natur sind, würde ich eine Domainregistrierung ins Auge fassen.
Eine absolute Sicherheit kann dir aber nur ein Patentanwalt geben.

Viele Grüße
Daniel

Hi,

rechtlich genaue Ausunft kann man hier nicht geben, ohne den Fall exakt zu prüfen.

Aber deiner Beschreibung nach zu urteilen, würde ich sagen, daß du ohne Probleme den Domainnamen registrieren und nutzen kannst.

Grüsse,
Ole.

Hallo Paddy,

für eine .de-Domain sind ein Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland zwingend notwendig.
Dies lässt sich aber über beispielsweise Treuhänder-Konstrukte umgehen.

Gruß,

Harald

Hallo Paddy_87,

ich würde die Finger von der Domain lassen. Auch wenn es sich um eine .de Domain handelt, könnte es theoretisch zu Verwechselungen kommen. Daher ist davon auszugehen, dass die amerikanische Einzelhandelskette (ich gehe davon aus, dass es eine bedeutende ist) evtl. dagegen vorgehen wird.

Viele Grüße

Metho

Guten Abend

Vielen Dank für eure sehr hilfreichen Antworten.

Zu der amerikanischen Einzelhandelskette: Ich habe wirklich sehr intensiv bei google etc nach dieser gesucht und meine sagen zu können, dass keinerlei Aktivität auf dem europäischen Markt stattfindet. Das Unternehmen ist hier sogut wie garnicht bekannt. Ich werde mir aber in dieser Hinsicht nie sicher sein können und die Gefahr mir die Finger zu verbrennen besteht. Aus diesem Grund bleiben mir nur zwei Optionen: Anwalt oder neuen Namen ausdenken.
Da ich unter der Domain ein kleines Projekt betreiben möchte um meine Studentenkasse etwas aufzubessern wäre (aus Kostensicht) die zweite Option deutlich besser und einfacher.
Ich werde mal ne Nacht drüber schlafen. Vielleicht ist mir bis Morgen früh ein guter neuer Name eingefallen :wink:

Nochmal Danke für eure Bemühungen.
Viele Grüße und Gute Nacht
Paddy

Guten Morgen

Ich würde gerne eine .de Domain registrieren, jedoch

habe ich

beim googeln des Namens festgestellt, dass genau so

eine US

Einzelhandelskette heißt. Ich habe mich ein bisschen

über das

Unternehmen informiert und herausgefunden, dass dieses

nur in

den USA tätig ist. Außerdem ist dieses in Europa

kaum/garnicht

bekannt.

Meine Frage ist nun ob ich mit der Registrierung

rechtlich auf

der sicheren Seite bin oder ob mir das Unternehmen

irgendwann

böse Post schicken könnte.

Vielen Dank für eure Antworten.

Paddy

Sie dürfen die Domain registrieren ,wenn sie in
Deutschland wohnen und der Firmenname nicht geschützt
ist (Marken- und Namensrechte).z.B. ®,™
Eine genau Antwort ist nicht möglich,da es darüber kein
Gesetzt gibt,dass das regelt. Am besten sie fragen
einen Marken- und Namensrechtsexperten.

Leitsätze:

  1. Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten
    durch Verwendung von „domain names“ im Internet ist
    dort, wo der domain name bestimmungsgemäß abrufbar ist.

  2. Wer sich die geschützte Firmenbezeichnung eines
    anderen im Internet als „domain name“ reservieren läßt,
    verletzt dessen Namensrecht und ist - unabhängig von
    einer etwa auch gegebenen Haftung der Vergabestelle -
    als Störer passiv legitimiert.

  3. Ein derartiger Störer kann sich nicht mit Erfolg
    darauf berufen, daß er einem gegen ihn in Deutschland
    erlassenen Verbot nur in der Weise nachkommen kann, daß
    er die beanstandeten „domain names“ weltweit nicht
    benutzt.

(KG, Urteil v. 25.03.1997 - 5 U 659/97; NJW 1997, 3321)

Hallo!

Sorry, für meine verspätete Antwort.
In diesem Fall denke ich, dass es nicht relevant ist, ob das Unternehmen global tätig ist, oder nicht.
Viel interessanter wäre es, zu prüfen, ob die zu registrierende Domain eine eingetragene (ggf. global) Marke ist. Zudem gilt zu berücksichtigen, ob die Nutzung der .de-Domain mit dem Geschäftsfeld der US-Firma kollidiert.

Schöne Grüße
Peter Bubenheim

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