Bein uns ist folgendes Problem:
2006 wurden bei uns im Haus in 8 Parteien die Fenster ausgetauscht (auf kosten der Eigentümergemeinschaft, wie es auch in der Teilungserklärung steht.
So letztes Jahr also 2009 wurde auf der ETV. beschlossen dass die Teilungserklärung geändert wird und wir die Kosten zurückerstatten müssen.
Allerdings wurde die änderung der Teilungserklärung NICHT einstimmig Beschlossen. So nun meine Frage: Ist es rechtlich überhaupt machbar, dass die Teilungserklärung geändert wird wenn nicht 100% dafür stimmen?
Danke schon mal im Voraus für die Antowrten!!!
MFG
Hallo, meines Wissens KANN eine Teilungserklährung nicht einfach so geändert werden, da es ja im Grundbuch eingetragen ist. Mach dich aber mal beim Grundbuchamt schlau.
Ok Danke für die schnelle Antwort
Hallo, meines Wissens KANN eine Teilungserklährung nicht
einfach so geändert werden, da es ja im Grundbuch eingetragen
ist. Mach dich aber mal beim Grundbuchamt schlau.
Hallo,
kann ich nicht drauf antworten.
Gruß
Jürgen
Hallo,
ich kann Dir leider nicht genau sagen, ob alle Eigentümer zustimmen müssen.
Meiner Meinung ist aber die Zustimmung aller erforderlich.
Ich habe unter folgenden Seite aber einiges herausgefunden.
Bitte selber einmal nachschauen.
http://www.anwaelte-sauer.de/koeln/wohnungseigentums…
http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/eigentumswo…
http://kanzlei-bleyert.de/anwalt/weg-urteile/grundsa…
Ich hoffe es hilft Dir weiter
Mit freundlichen Grüßen
R. Barann
Super Danke
hallo,
erstmal möchte ich mich entschuldigen, dass es mit dem antworten solange gedauert hat.
es ist rechtswidrig. eine teilungserklärung kann nur einstimmig geändert werden. selbst wenn jetzt das geld für die fenster zurückverlangt werden würde, dann wäre das nicht möglich, weil zu dem damaligen zeitpunkt die alte teilungserklärung in kraft war.
zum nachlesen klicken sie hier bitte auf folgenden link:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/arti…
vielleicht wäre es noch ratsam einen anwalt zu konsultieren.
ich hoffe ich konnte ihnen helfen
mfg
Hallo Joker283.
Vielen Dank für deine Anfrage. Ich selber bin WEG-Verwalter für diverse Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Teilungserklärung kann definitv nur durch Allstimmigkeit (d. h. nicht durch Einstimmigkeit in einer Eigentümerversammlung, bei der nicht alle Eigentümer persönlich oder durch Vertretungsvollmacht anwesend sind)geändert werden. Fechten Sie den Beschluss wegen Nichtigkeit an.
Wenn die TE allerdings allstimmig geändert wird, muss dies von einem Notar bestätigt werden, da diese Änderung gegenüber eventuellen nachfolgenden Eigentümern nicht wirksam wird.
Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben.
Grüße
Michaela
Danke für die Antwort
Hat sehr geholfen. Danke
MFG
Danke für die Antowrt hat sehr geholfen
Danke
MFG