Kann eine Einkommensteuererklährung für 2009 nachgeforder werden nachdem das Jahr 2010 nachgeforder wurde und eine Nachzahlung festgestellt wurde? Ist die Frist nicht schon abgelaufen?
Hallo,
wenn das Finanzamt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 auffordert, musst du die nachreichen. Siehe auch §169 AO und EStG §46. Ich bin kein Steuerberater, würde aber abwarten was das Finanzamt von einem möchte.
mfg
Horenburg