Hallo,
die Tochter ist schwerbehindert und wurde beim letzten Kontakt mit dem Kindesvater (Januar)
vorzeitig zur Mutter zurückgebracht mit der Begründung, dass Kind sei nicht erziehbar.
Das Kind wies erhebliche körperliche Verletzungen auf.
Die Mutter hat das Kind umgehend dem Notdienst vorgestellt, am folgenden Tag nochmals dem Kinderarzt. Die Verletzungen sind dokumentiert. Das Jugendamt wurde in Kenntnis gesetzt.
Es wurde Anzeige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht erhoben. Diese wurde verworfen, weil es nach der Anhörung nicht klar war, ob der Kindesvater die Aufsicht vernachlässigt hat, weil er sie an seine Frau übertragen, und diese das Haus verlassen hat.
Vielmehr hat der Vater das Kind zum „Verursacher“ des Eklats erklärt.
Mit Rückmeldung vom Jugendamt wurde der Umgang bis zur gerichtlichen Klärung ausgesetzt.
Einen Beschluss gab es Anfang Mai.
Bis jetzt hat den Kindesvater das Kindeswohl nicht interessiert .
Jetzt gab es einen Anruf vom Vater. Er wünscht eine Wiederaufnahme des Kontakts.
Mutter hat ans Jugendamt verwiesen.
Mutter erhält einen Anruf vom Jugendamt.PersönlicherTermin am Dienstag.
Ein begleiteter Umgang wird angestebt.
Das Kind kann sich nicht verständlich artikulieren und ist bei anderen Menschen ausgesprochen höflich.
Allerdings weiß die Mutter, dass das Kind keinen Kontakt mehr will.
Dem Kindesvater geht es offenbar auch nicht um den Umgang, vielmehr hat er auch nach 14 Jahren Scheidung ein Problem mit der Mutter.
Zehn Jahre Familienberatungsstelle konnten das nicht ändern.
Jetzt wird vermutet, dass der Vater unterm Strich die Mutter nur zur Umgangsverweigerung treiben will, um sie"zu bestrafen ".
Also Machtspielchen.
Wie kann die Mutter sich und das Kind schützen?
LG,Mao
Sagen wir es mal so: Wenn der Kindsvater hier aktiv wäre, würde jetzt wahrscheinlich die Sachverhaltsschilderung kommen, die Mutter enthalte ihm das Kind vor, um ihn zu bestrafen, und er wisse genau, dass die Tochter den Vater unbedingt sehen will.
Indem sie - selbst wenn sie wirklich nicht zu ihm will - der Tochter klarmacht, dass man durch unangenehme Situationen durch muss und nicht vor allem möglichen geschützt werden kann.
Körperverletzung ist eine lediglich eine unangenehme Situation, die man zu ertragen hat?
Interessante Sichtweise…
Dann sollte das Kind doch in der Lage sein, seine offensichtlich ausdrücklichen Wünsche gegenüber dem Jugendamt zu äußern. Könnte die Mutter nicht einen direkten Kontakt zwischen Tochter und Jugendamt herstellen, der der Tochter diese Äußerung ermöglicht?
Gruß
anf
Begleiteter Umgang würde doch zumindest schon mal sicher stellen, dass dem Mädchen nicht wieder was passiert. Wenn jemand vom Jugendamt dabei ist, und das Mädchen will den Umgang wirklich nicht - könnte sie das dann nonverbal deutlich machen? Denn wenn nur die Mutter sicher ist, dass sie dem Umgang nicht will, überzeigt das das Jugendamt vielleicht nicht.
Und vielleicht wäre es ja wirklich möglich, dass sich wieder ein halbwegs normaer Umgang zwischen Vater und Tochter entwickelt?
Hallo,
Artikel dieser Art las man in der Vergangenheit schon öfter von Dir. Damals wie heute war mein Eindruck, daß es nicht (nur) der Vater ist, der ein Problem mit seiner Ex-Frau hat, sondern daß es andersherum genauso ist. Das läßt sich auch schön aus diesen Formulierungen herauslesen:
Wenn der Vater einen Umgang wünscht (aus welchen Gründen auch immer), kann der Vater diesen in aller Regel auch erzwingen. Es sei denn, es wird gerichtlich festgestellt, daß ein Umgang des Kindes das Kindeswohl gefährdet. Die Hürden dafür sind hoch, sehr hoch. Selbst wenn das Kind den Umgang nicht wünscht, der Vater drogensüchtig oder gewalttätig war oder ist, wird regelmäßig auf begleiteten Umgang entschieden.
Gruß
C.
Selbst wenn das Kind seinen Wunsch deutlich und allgemein verständlich artikulieren könnte, wäre das kein Grund, dem Vater dem Umgang mit dem Kind zu verweigern. Will sagen: wenn der Vater es will, wird ihm ein Gericht diesen nicht allein auf Wunsch des Kindes (und der Mutter) verweigern. Davon kann man halten, was man will, aber derzeit ist es eine Art Dogma, daß der Umgang mit dem Vater gut fürs Kind ist, egal, was das Kind dazu meint (die Mutter ist in dem Kontext eh außen vor). Lediglich wenn das Gericht feststellt, daß der Umgang eine Kindeswohlgefährdung darstellt oder darstellen könnte, wird dem Vater der Umgang verweigert. Wohlgemerkt: unter Kindeswohlgefährdung fällt es nicht, wenn das Kind nicht zum Vater will und wegen des erzwungenen Umgangs kreuzunglücklich ist.
Gruß
C.
Ein Begleiter Umgang ist vermutlich unumgänglich.
Aber das wird vermutlich keine endgültige Lösung sein.
Der Vater wird sich sehr wohlwollend präsentieren. Raffiniert genug ist er ja.
In Wirklichkeit ist er ein ewiger Streithammel, der seine Mutter auf dem Sterbebett mit Rechtsanwalt angeschrieben hat, um schnellstmöglich ans Erbe zu kommen und sich danach mit seinen Geschwistern, die wirklich umgänglich sind, zerstritten hat…
Es ist mal wieder eines seiner Machtspielchen.
Die Körperverletzung können wir und ein etwaig damit beschäftigtes Gericht wohl ausschließen, wenn der Umgang zukünftig unter Begleitung stattfindet. Dementsprechend kann das hier kein Argument sein. Damit bleibt tatsächlich nur die unangenehme Situation des Umgangs an sich und da hat man tatsächlich kaum Möglichkeiten, den Umgang zu verhindern.
Wie ich an anderer Stelle schon schrieb: davon kann man halten, was man will, aber der Umgangswunsch des Vaters (aus welchen Motiven auch immer der resultiert) hat bei der Rechtsprechung ein höheres Gewicht als die Meinung des Kindes zu der Situation. Nicht zuletzt, weil man der Ansicht ist, daß der Umgang mit dem Vater an sich gut für ein Kind ist - ganz gleich, wie das Kind das sieht.
Hier kommt zusätzlich noch hinzu, daß das Kind sich nicht unmißverständlich ausdrücken kann und die Mutter in dem Kontext mit ihrer Interpretation der Äußerungen bzw. des Verhaltens des Kindes nicht zweifelsfrei glaubhaft ist, um es vorsichtig zu formulieren. Daß sich Kinder zu dem Thema nicht eindeutig äußern können, ist im übrigen nichts besonderes. Das können nämlich Kinder bis zu einem gewissen Alter auch nicht, wenn sie nicht behindert sind - sei es, weil sie noch nicht sprechen können, die ganze Situation nicht begreifen oder ihre eigene Gefühlswelt noch nicht hinreichend erforschen können.
Gruß
C.
Das Problem ist hier nicht nur der Vater, der sich wohlwollend präsentiert, sondern auch die Mutter, die es einfach nicht lassen kann, dem Vater nicht das schwarze unter dem Fingernagel zu gönnen. Ganz unabhängig ob Wahrheitsgehalt der immer wieder vorgebrachten Aussagen über den Erzeuger, wird die Aussage der Mutter hinsichtlich des von ihr interpretierten Verhaltens des Kindes dadurch nicht glaubwürdiger. Es wäre also in ihrem ureigensten Interesse, sich neutral zu verhalten und zu äußern - und zwar auch vor dem Kind. Sobald ein Gericht oder meinetwegen auch das Jugendamt spitz bekommt, daß die Mutter keine Gelegenheit ausläßt, gegen den Vater zu schießen, wird ihrer Aussage mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Bedeutung beigemessen bzw. es wird sogar unterstellt werden (und m.E. nicht zu unrecht), daß die Mutter ihr Kind im Hinblick auf die Frage nach dem Umgang beeinflußt - ob nun bewußt oder unbewußt bzw. konkret oder implizit.
Gruß
C.
Dem ist nicht so.
Die Mutter hat lediglich sporadisch immer mal wieder gefragt, ob das Kind zum Vater möchte, bzw. ob sie mit ihm telefonieren möchte.
Es wurde jedes mal verneint.
Was der Mensch sonst so treibt, ist der Mutter herzlich egal. Sie wird es nicht zu ihrem Thema machen.
Aber am Kindeswohl bleibt sie interessiert. Das betrifft genauso die ärztliche Versorgung und das Schulwesen.
Doch.
@Maoming Im vorliegenden Fall sollte sich die Mutter unbedingt fachanwaltliche Unterstützung holen, zumal es bereits zu Körperverletzung gekommen ist und der Umgang aufgrund Kindeswohlgefährdung zeitweise ausgesetzt wurde.
Warum wiederholst du Dinge, die offensichtlich falsch sind? An höchster Stelle steht nicht der Vaterwunsch, sondern das Kindeswohl - und in vielen Fällen kann der (erzwungene) Umgang mit dem Vater das Kind durchaus gefährden.
Nur mal so rein interessehalber: hast Du den Artikel gelesen, auf den Du verlinkt hast? Da geht es nämlich gerade nicht darum, daß das Kind einfach nur sagt, daß es nicht zum Vater will, sondern weil da ein bißchen mehr passiert ist.
Hast du den Beitrag gelesen, den du kommentierst? Da geht es nämlich gerade nicht darum, dass das Kind einfach nur sagt, dass es nicht zum Vater will, sondern darum, dass da ein bisschen mehr passiert ist.
Natürlich steht die Frage nach der Gefährdung des Kindeswohls im Vordergrund, aber die Gefährdung fängt nicht da, wo das Kind keinen Bock hat, seinen Vater zu besuchen und weil die Gefährdung eben nicht dort anfängt, wird abgewogen und zwar einerseits gegen das Interessen des Vaters und das angenommene Interesse des Kindes am Umgang.
Und daß der erzwungene Umgang in vielen Fällen das Kindeswohl in vielen Fällen gefährden kann, ist eine abenteuerliche Übertreibung. Tatsächlich ist die Quote der Fälle, in denen der Vater das Umgangsrecht gerichtlich erstreiten konnte, mehr als überschaubar.
Natürlich muß es heißen „nicht erstreiten konnte“.
Dein Beitrag ist weit jenseits von unangemesen.
Auf das, was da möglicherweise passiert ist, wird damit reagiert, dass der weitere Umgang in Begleitung erfolgen soll. Das ist auch genau der Weg, der üblicherweise in solchen Fällen beschritten wird. Für einen Entzug des Umgangsrechtes ist mehr erforderlich.
Da es anscheinend notwendig ist, möchte ich ausdrücklich betonen, daß ich es nicht für angemessen und richtig halte, wie im allgemeinen geurteilt wird. Gerade weil wir hier gerade in einer ähnlichen Situation sind und ich sehe, was ein erzwungener Umgang mit dem Vater für Folgen haben kann, bin ich der Ansicht, daß das Wohl des Kindes viel mehr im Vordergrund stehen sollte - und zwar das durch das Kind subjektiv empfundene Kindeswohl, wenn man das mal so formulieren will.
Das ändert aber nichts daran, daß die Rechtsprechung so ist, wie sie ist und daß man im konkreten Fall kaum etwas gegen einen Umgang in Begleitung machen können wird.
hier geht es aber nicht um ihn und seine Charakterzüge und seine verstorbene Mutter … sondern um die Tochter … ich würde den Nebenkriegsschauplatz weglassen