Guten Tag, folgender Fall:
eine GbR aus 8 Personen, Freiberufler, alle Umsatzsteuerbefreit.
Gesellschafter A arbeitet außerhalb der GbR noch einzeln als freiberuflicher Theaterpädagoge. Für diese Einzeltätigkeit nutzt Gesellschafter A Werbebroschüren, die für die GbR gedruckt wurden. Kann die GbR dem Gesellschafter A den Kostenanteil für den Druck in Rechnung stellen?
Da diese Broschüren von Gesellschafter A für seine Tätigkeit als Einzelunternehmer genutzt werden, soll Gesellschafter A diese Druckkosten als Betriebsausgaben in der eigenen EÜR (Nicht die Gesonderte und Einheitliche Feststellung der GbR) von dem Einnahmen aus der eigenen Tätigkeit als Theaterpädagoge absetzen. Wie musst diese Rechnung aussehen, damit sie so für Gesellschafter A als Einzelunternehmer gültig ist und die Zahlung der Rechnung von der GbR nicht als Privateinlage als Gesellschafter gebucht werden muss?
Wäre für eure Antworten sehr dankbar!