Kann eine GbR einem Gesellschafter in seiner Position als Einzelunternehmer, Kosten in Rechnung stellen? Und wie muss die Rechnung aussehen ?

Guten Tag, folgender Fall:

eine GbR aus 8 Personen, Freiberufler, alle Umsatzsteuerbefreit.

Gesellschafter A arbeitet außerhalb der GbR noch einzeln als freiberuflicher Theaterpädagoge. Für diese Einzeltätigkeit nutzt Gesellschafter A Werbebroschüren, die für die GbR gedruckt wurden. Kann die GbR dem Gesellschafter A den Kostenanteil für den Druck in Rechnung stellen?

Da diese Broschüren von Gesellschafter A für seine Tätigkeit als Einzelunternehmer genutzt werden, soll Gesellschafter A diese Druckkosten als Betriebsausgaben in der eigenen EÜR (Nicht die Gesonderte und Einheitliche Feststellung der GbR) von dem Einnahmen aus der eigenen Tätigkeit als Theaterpädagoge absetzen. Wie musst diese Rechnung aussehen, damit sie so für Gesellschafter A als Einzelunternehmer gültig ist und die Zahlung der Rechnung von der GbR nicht als Privateinlage als Gesellschafter gebucht werden muss?

Wäre für eure Antworten sehr dankbar!

Offenbar sind nicht alle Gesellschafter umsatzsteuerbefreit, sondern nur der A. Die übrigen sind offenbar gar nicht Unternehmer.

Umsatzsteuerbefreit können im Übrigen auch nur Umsätze sein (deshalb heißtdie Steuer so), nicht aber Personen. Aber es dennoch klar, was gemeint ist.

Zum umsatzsteuerlichen Status der GbR fehlt hier jede Information. Sie ist für die Antwort jedoch auch nicht notwendig.

Ganz offensichtlich befindet sich das Einzelunternehmen des A nicht im Sonderbetriebsvermögen der GbR, so dass hier ganz normal wie unter fremden Dritten abzurechnen ist. Sofern der A die Rechnung nicht in Geld bezahlt, ist es bei der GbR keine Privateinlage, sondern eine Privatentnahme.