Kann eine Geburtsurkunde ablaufen ?

Meine Schwester die in Polen geboren ist aber schon seid 30 Jahren in Deutschland lebt möchte heiraten.
Die dazu benötigte Geburtsurkunde wurde schon vor Jahren Übersetzt und in Berlin beglaubigt.
Jetzt wurde ihr gesagt sie müsste eine Neue beantragen, da ihre abgelaufen währe.
GIBT ES SO WAS ???

Hallo !

NEIN !

Aber das meint das Standesamt m.E. nach auch nicht,wieder nicht richtig zugehört ?

Es ist ein aktueller (jünger als 6 Monate) Auszug aus dem Familienbuch gemeint,das ist nicht die Geburtsurkunde.
Da gehts um die Eltern.

Eine Geburtsurkunde im Original ist nötig,aber die liegt ja vor,sie verfällt auch nie.

Für Nichtdeutsche haben alle? Standesämter eine Extra-Beratung(teilweise gegen geringe Gebühr),denn was die Ausländer im einzelnen alles vorlegen müssen,ist sehr verschieden. Dort bekommt man eine genaue Liste und Hilfe,wie man sie beschaffen kann.

MfG
duck313

Hallo erstmal,

ja, Geburtsurkunden müssen „aktuell“ sei (normalerweise wird von sechs Monaten ausgegangen), weil sich aus der Geburtsurkunde der aktuelle Name und die Abstammung ergibt, und beide können sich durchaus ändern. Klingt zunächst komisch, aber wenn man an Adoptionen denkt, durchaus nachvollziehbar.

Gruß vom Wiz