Kann eine Genossenschaft eine GmbH verwalten?

Kann eine Genossenschaft eine GmbH verwalten? ich habe letztens in einer genossenschaft gearbeitet, die ihre kartoffeln über eine GmbH vermarktet und gelagert hat. die Arbeiter waren alle bei der Genossenschaft angestellt. wie gehts das?

Servus,

Kann eine Genossenschaft eine GmbH verwalten?

Nein, das kann sie nicht. „Verwalten“ ist etwas, was nur natürliche Personen können.

Eine Genossenschaft kann einer GmbH Personal zur Verfügung stellen, das diese verwaltet.

Im gegebenen Beispiel geht es aber um etwas anderes: Die Genossenschaft ist (möglicherweise alleinige) Gesellschafterin der Vertriebs-GmbH, d.h. die (Vertriebs-)GmbH gehört der (Erzeuger-)Genossenschaft. Das ist eine ganz übliche Organisationsform in der Landwirtschaft.

Wenn die Lagerarbeiter, die für den Betrieb der Vertriebs-GmbH nötig sind, bei der Genossenschaft angestellt sind, gibt es zwischen der Genossenschaft und der GmbH eine Vereinbarung, zu welchen Bedingungen die Arbeiter der GmbH überlassen werden. Wenn man das z.B. zu Maschinenring-Sätzen macht, hat man vorneweg ein paar Diskussionen weniger mit dem Betriebsprüfer, der immer nach Möglichkeiten suchen wird, ob die Arbeitnehmer nicht teurer als marktüblich bei der GmbH eingesetzt werden - aber das gehört nicht hierher.

Schöne Grüße

MM

Moin.

Kann eine Genossenschaft eine GmbH verwalten?

Nein, das kann sie nicht. „Verwalten“ ist etwas, was nur
natürliche Personen können.

Eine Genossenschaft kann einer GmbH Personal zur Verfügung
stellen, das diese verwaltet.

Steht das nicht im Widerspruch zur Aussage des Satzes davor?
Erst wird geschrieben, dass „verwalten“ etwas ist, was nur natürliche Personen könnten. Und dann verwaltet die Genossenschaft Personal.

Natürlich können juristische Personen etwas verwalten. Es wimmelt nur so von Verwaltungs-GmbHs in Deutschland.

Grüße

Servus,

Eine Genossenschaft kann einer GmbH Personal zur Verfügung
stellen, das diese verwaltet.

Steht das nicht im Widerspruch zur Aussage des Satzes davor?

Nein. Das Relativpronomen „das“ bezieht sich auf „Personal“ und steht im Nominativ. Das Demonstrativpronomen „diese“ bezieht sich auf „GmbH“ und steht im Akkusativ.

Dass der Satz genau gleich klingt, wenn man Nominativ und Akkusativ vertauscht, ist eine der sehr seltenen logischen Zweideutigkeiten in der deutschen Sprache.

Natürlich können juristische Personen etwas verwalten.

Dies würde im vorgelegten Fall bedeuten, dass die Genossenschaft Geschäftsführerin der GmbH wäre, alldieweil die Gesellschafterversammlung einer GmbH für die laufende Verwaltung ungeeignet ist. Ich hab da meine Zweifel.

Schöne Grüße

MM