wir (deutsche GmbH) diskutieren gerade mit einer Firma (GmbH mit mehreren Angestellten) in Österreich darüber, dass Sie für uns Kunden akquieren soll. Die Firma will dafür gemäß dem § 24 HGB österreichischem Recht die Stellung als Handelsvertreter ? Das geht doch gar nicht (oder waren meine Rechtsvorleseungen während meiner Studizeit so sinnlos ?), mal abgesehen davon, dass die Folgen dafür gravierend für uns wären.
Unsere RA ist auch involviert, aber ein bisserl Feedback wäre nicht schlecht.
Ich sehe keinen Grund, weshalb die Vermittlung von Handelsgeschäften (das ist die Tätigkeit eines Handelsvertreters) durch eine GmbH nicht möglich sein soll.
Ob es sinnvoll ist, eine Handelsvertretung als Kapitalgesellschaft zu führen, steht auf einem anderen Blatt. Dessen ungeachtet ist es aber eine oft anzutreffende Konstellation.
als anmerkung: es bereist ja nicht die gmbh als „figur auf dem papier“ die welt und sucht kunden auf, sondern organwalter der gmbh. es ist also defacto nur die frage: wollt ihr mit den geschäftsführeren, prokuristen und sonstigen bevollmächtigten der gmbh zusammenarbeiten oder nicht. in welcher unternehmung die organisiert sind, kann euch doch egal sein.
Die Firma will dafür gemäß dem § 24
HGB österreichischem Recht die Stellung als Handelsvertreter ?
Bist Du Dir sicher, daß Euer österreichischer Partner diesen Wunsch vorgebracht
hat?
§ 24 öHGB regelt nämlich die Firmenfortführung bei Gesellschafterwechsel in
einer Personengesellschaft. Und der Handelsvertreter ist in Österreich nicht im
HGB, sondern im Handelsvertretergesetz geregelt.
Das HGB regelt selbst nur den Prokuristen und den Handlungsbevollmächtigten.
du hast Recht, die andere Partei meinte § 24 handelsvertretergesetz. Gibt es da große unterschiede zum deutschen HGB, bzw. gibt es einen guten Kommentar dazu ?
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