Kann eine Handwerker-Vermittlungsfirma wegen Fehlkalkulation vom Vertrag zurücktreten?

Hallo zusammen,

ist es rechtlich zulässig, dass eine Handwerker-Vermittlungsfirma wegen der Fehlkalkulation eines Mitarbeiters (mittlerweile gekündigt) vom Vertrag zurücktritt und dem Kunden ein neues höheres Angebot vorlegt?
Vertrag wurde dabei online abgeschlossen und durch Teilzahlung der Vertragssumme bestätigt.

Bin nun sehr auf Antworten gespannt.

Gruß
Sli

Es könnte ein Erklärungsirrtum vorliegen. Dann kann der derjenige der das Angebot abgegeben hat den Vertrag anfechten.

zum einen kann ich den hier nicht erkennen, denn nach


gilt „Ferner ist der sog. „verdeckte Kalkulationsirrtum“ unbeachtlich, da die Kalkulation nur der Vorbereitung einer Willenserklärung dient. Nach einhelliger Meinung der Literatur und im Gegensatz zur Rechtsprechung des Reichsgerichts gilt gleiches für den offenen Kalkulationsirrtum, da der Erklärende nicht das Kalkulationsrisiko auf den Empfänger abwälzen soll. Anderes gilt nur, wenn der Rechenfehler evident ist.“

und zum anderen macht sich der anfechtende natürlich schadensersatzpflichtig. und der Schaden ist die differenz zum höheren angebot.

ausgenommen ist der fall, dass der käufer den irrtum hätte merken müssen. keine ahnung, ob das hier zutrifft.

deshalb gibt es hier von mir genau einen rat:
##ab zum anwalt!

Und das wissen wir hier ja nicht, daher mein