Kann eine Klinik ein Betreuungsverfahren auch wieder anhalten?

Guten Tag,

kann eine normale Klinik ein von sich aus eingeleitetes Betreuungsverfahren auch wieder zum Stillstand bringen? Patient wurde bereits entlassen, und das per Unterschrift.

Servus,

Herr des Verfahrens ist niemand, der ein Betreuungsverfahren anregt, sondern der Betreuungsrichter. Wenn der angestrebte Zweck der Betreuung entbehrlich ist oder wird, kann dieser das Betreuungsverfahren einstellen. Das Verfahren gehört zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, es gibt keine besondere Einschränkung dazu, wer die Einstellung des Verfahrens beantragen kann; im gegebenen Fall wird das sinnvollerweise der Betroffene tun.

Schöne Grüße

MM

Mir ist aber gesagt worden, und zwar von dem Personal einer anderen Klinik, daß dieses Verahren angehalten wurde. Und dies war jemand, der es eigentlich wissen müßte!

Vergessen: Einer Betreuung wurde überhaupt nicht zugestimmt und es wurde auch nicht gefragt.

Hallo!

Lies dir doch noch einmal die völlig korrekte Antwort von @Aprilfisch „MM“ in aller Ruhe durch.

Und dann:

Gehe hin zum zuständigen Betreuungs-/Familiengericht, erkundige dich dort nach einem evtl. Verfahren und dessen Stand, und dann tue das, was er dir geraten hat!

Viel Erfolg und

herzliche Grüße

Helmut

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Servus,

ist wie gesagt (und Dein ‚aber‘ ist hier vollkommen überflüssig) durchaus möglich: Wenn nämlich der Betreuungsrichter das Verfahren einstellt.

Wenn das so ist, erfahren das alle Beteiligten, und zwar nicht per Hörensagen, sondern vom zuständigen Gericht.

Schöne Grüße

MM

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Das ist auch nicht nötig! Man stelle sich vor, ein nicht mehr einsichtsfähiger oder gar komatöser Patient müsste zuvor um Zustimmung gebeten werden! Das Verfahren ist ja gerade dazu da auch in den Fällen zu einer Lösung zu kommen, in denen der Betroffene nicht freiwillig mitspielt/mitspielen kann.

Noch einmal: Anregen kann jeder (egal ob Krankenhaus, Angehörige, Dritte). Herr des Verfahrens ist aber ausschließlich das Gericht. D.h. dem kann man zwar alles mögliche erzählen/mitteilen, aber das Gericht entscheidet alleine und auf Grundlage von Gutachten und all dem, was ihm sonst noch so bekannt ist/wird ob es eine Betreuung einrichtet oder nicht, und für welche Aufgabenkreise eine solche eingerichtet wird (es gibt nicht die „eine Betreuung“, sondern diverse Aufgabenkreise für die je nach konkretem Bedarf die Betreuung eingerichtet wird).