Guten Tag,
kann eine normale Klinik ein von sich aus eingeleitetes Betreuungsverfahren auch wieder zum Stillstand bringen? Patient wurde bereits entlassen, und das per Unterschrift.
Guten Tag,
kann eine normale Klinik ein von sich aus eingeleitetes Betreuungsverfahren auch wieder zum Stillstand bringen? Patient wurde bereits entlassen, und das per Unterschrift.
Servus,
Herr des Verfahrens ist niemand, der ein Betreuungsverfahren anregt, sondern der Betreuungsrichter. Wenn der angestrebte Zweck der Betreuung entbehrlich ist oder wird, kann dieser das Betreuungsverfahren einstellen. Das Verfahren gehört zur freiwilligen Gerichtsbarkeit, es gibt keine besondere EinschrÀnkung dazu, wer die Einstellung des Verfahrens beantragen kann; im gegebenen Fall wird das sinnvollerweise der Betroffene tun.
Schöne GrĂŒĂe
MM
Mir ist aber gesagt worden, und zwar von dem Personal einer anderen Klinik, daĂ dieses Verahren angehalten wurde. Und dies war jemand, der es eigentlich wissen mĂŒĂte!
Vergessen: Einer Betreuung wurde ĂŒberhaupt nicht zugestimmt und es wurde auch nicht gefragt.
Hallo!
Lies dir doch noch einmal die völlig korrekte Antwort von @Aprilfisch âMMâ in aller Ruhe durch.
Und dann:
Gehe hin zum zustÀndigen Betreuungs-/Familiengericht, erkundige dich dort nach einem evtl. Verfahren und dessen Stand, und dann tue das, was er dir geraten hat!
Viel Erfolg und
herzliche GrĂŒĂe
Helmut
Servus,
ist wie gesagt (und Dein âaberâ ist hier vollkommen ĂŒberflĂŒssig) durchaus möglich: Wenn nĂ€mlich der Betreuungsrichter das Verfahren einstellt.
Wenn das so ist, erfahren das alle Beteiligten, und zwar nicht per Hörensagen, sondern vom zustÀndigen Gericht.
Schöne GrĂŒĂe
MM
Das ist auch nicht nötig! Man stelle sich vor, ein nicht mehr einsichtsfĂ€higer oder gar komatöser Patient mĂŒsste zuvor um Zustimmung gebeten werden! Das Verfahren ist ja gerade dazu da auch in den FĂ€llen zu einer Lösung zu kommen, in denen der Betroffene nicht freiwillig mitspielt/mitspielen kann.
Noch einmal: Anregen kann jeder (egal ob Krankenhaus, Angehörige, Dritte). Herr des Verfahrens ist aber ausschlieĂlich das Gericht. D.h. dem kann man zwar alles mögliche erzĂ€hlen/mitteilen, aber das Gericht entscheidet alleine und auf Grundlage von Gutachten und all dem, was ihm sonst noch so bekannt ist/wird ob es eine Betreuung einrichtet oder nicht, und fĂŒr welche Aufgabenkreise eine solche eingerichtet wird (es gibt nicht die âeine Betreuungâ, sondern diverse Aufgabenkreise fĂŒr die je nach konkretem Bedarf die Betreuung eingerichtet wird).