Hallo zusammen, wer kann mir hier vielleicht aus Erfahrung weiter helfen.
Mein Opa verlangt eine Bandsäge nach über 25 Jahren zurück die er damals meinen Eltern geschenkt/geliehen. Wir möchte die Säge aber behalten, da es eine Schenkung war und mein Vater die Säge jahrelang gewartet hat damit diese nach so langer Zeit überhaupt noch geht. Wenn man die Säge abbauen würde, wäre sie auch nichtmehr funktionsfähig.
Nun droht er mit Anzeigen und Krieg wenn wir ihm die Säge nicht aushändigen. Ich meine aber dass auch eine Schenkung Verjährt und der Gegenstand garnicht mehr zurückverlangt werden kann. Weiß jemand ob da eine Anzeige überhaupt etwas bringen würde oder ob wir da im Recht sind? Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe einer Sache beginnt leider erst mit der Beendigung der von Anfang befristeten Leihe bzw. der Rückforderung der Sache zu laufen.
Wenn in Zweifel steht, ob eine Sache geliehen oder geschenkt wurde, wird in Deutschland erst mal von einem Geschenk ausgegangen.
Das Gegenteil hätt der „Leiher“ zu beweisen.
Vielen dank für die super schnelle Antwort. Das heißt mein Opa ist im Recht wenn er die Säge die er meinen Eltern vor 25 Jahren geschenkt hat zurückverlangt weil er sie nun gerne wieder hätte?
Auch wenn es dann als Geschenk betrachtet wird? Also es war ein Geschenk aber mein Opa wird sicher behaupten dass es eine Leihgabe war.
Ich dachte immer Schenkungen verjähren zum Schenkungszeitpunkt an nach 10 Jahren…
Sorry, da habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
Geschenkt ist geschenkt!
Verjährungsfristen in diesem Zusammenhang beziehen sich nur auf ganz spezielle Fälle, wie nachfolgenden groben Undank oder auch die Versteuerungspflicht im Fall größerer Geschenke.
Also: Opa hat uns das damals geschenkt - wenn er von einer Leihe ausgeht, möge er das bitte belegen.
ah ok, vielen lieben dank. Das hat mir wirklich sehr weiter geholfen.
Hallo jm211086,
1.)heißt es ja: geschenkt ist geschenkt, Wiederholen ist gestohlen — ABER kann bewiesen werden, dass es eine Schenkung war und keine Leihgabe???
2.) Wenn ich etwas verleihe, gehe ich davon aus,dass das Teil entsprechend behandelt und gewartet wird.
3.) Warum die Bandsäge nach Demontage und Neumontage nicht mehr funktionieren sollte, erschliesst sich mir auch nicht ganz.
4.) Mein Standpunkt: Kann ich 100%ig beweisen, dass es eine Schenkung war , und will ich das Teil um jeden Preis, gehe ich das Risiko der Klage ein ( wird wahrscheinlich sowieso erstmal beim Schiedsmann/frau landen), gibt es aber gewisse Zweifel, (Zitat:— die er damals meinen Eltern geschenkt/geliehen hat —), gebe ich, auch des Friedens wegen, das Teil zürück.
Evt. ist Opa ja auch mit ner kleinen Abfindungzufrieden
mfg
Eine gute Frage. Keine Ahnung, aber eine Schenkungsurkunde wäre hier sicher hilfreich. Der Opa kann ja behaupten, die Säge war nur geliehen. Ich glaube, dann müßt Ihr sie zurückgeben. Allerdings nach 25 Jahren? Ich weiß es echt nicht.
LG
Hallo
Eine Schenkung darf nach über 25 Jahren nicht zurückverlangt werden, denn der Empfänger kann mit dem Geschenk machen, was er will, insbesondere, wenn es soooooooooviele Jahre vergangen sind. Rechtlich hat Dein Grossvater keine Chance.
Grüsse
Stars
Hallo,
wird eine Sache verschenkt geht das Eigentum auf den Beschenkten über. Sofern das Verschenken nicht mit zusätzlichen Bedingungen versehen ist, kann m.E. der Eigentümer anschließend über die Sache frei verfügen (d. h. behalten, verkaufen, weiterverschenken etc.).
BGB § 516 ff. + Sachenrecht (wg. Eigentum, §§ 903 ff. BGB)
Anmerkung: Dies ist keine Rechtsberatung und kann deswegen auch nicht verbindlich sein.
Gruß
who_knows
Vielen dank für die Antwort, Es kann weder bewiesen werden dass es geschenkt wurde noch dass es geliehen ist. Das ging damals einfach so einher.
Die Säge ist bei uns fest eingebaut, schwer vorzustellen aber es wurde ein neuer Motor angebaut sowie ein Haus um die Säge rum die Säge ist auch fest einbetoniert.
Die komplette Situation zu erklären wäre auch etwas viel da es da auch um sehr viel mehr geht es hat mich einfach die rechtliche Lage interessiert. Vielen dank dafür.