… Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend zu 1991 beschließen ?
Hallo,
… Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend zu 1991 beschließen ?
Grundsätzlich sind rückwirkenden Beschlüsse möglich. Ob es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, entzieht sich jetzt aber meiner Kenntnis.
Grüße
HI,
das kommt wie immer drauf an:
Wenn bisher keine Satzung bestand, dann ja. Das gleiche gilt, wenn die bisherige Satzung gerichtlich als unwirksam festgestellt wurde. Ich kenne Fälle, die dem von Dir geschilderten gleichen; dort war die Beitragssatzung wegen verschiedener Formalien nichtig. In diesem Fall kann der ungeregelte Zeitraum durch eine neue Satzung rückwirkend geregelt werden.
Gruß
Michael