Ein Mandant gibt z.B. sein Unternehmen auf. Im Nachhhinein muss ja noch der letzte Abschluss erstellt werden, so dass der Steuerberater dem Mandant eine Rechnung zukommen lässt.
Kann der Mandant sie dann noch steuerlich absetzen?
Ich hoffe, auf viele Antworten.
in der letzten Bilanz steht eine Rückstellung für die Kosten des Abschlusses. Die sollte, wenn ordentlich gearbeitet wird, mindestens so hoch sein wie die Rechnung - so dass im Nachhinein keine extra Abschluss- und Prüfungskosten mehr anfallen.
Betriebsaufgabe bei Überschussrechnung
Hi Daniela,
zu einer Betriebsaufgabe gehört eine Schlussbilanz - Abschnitt 4.5 Abs 6 EStR.
Es wird bei Überschussrechnern ab und zu auf die Vorlage einer Schlussbilanz verzichtet, wenn der Gewerbebetrieb so lange aufrechterhalten wird, bis keine wesentlichen Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten mehr da sind, und für diesen Zeitraum des „Verplätscherns“ - das dürften normalerweise etwa zwei Jahre sein - jeweils Überschussrechnungen erstellt und Steuererklärungen abgegeben werden.
Ob ein Steuerberater und der Sachbearbeiter beim FA diese Handhabung mitmachen, muss mit ihnen diskutiert werden. In diesem Fall wäre dann die allerletzte Überschussrechnung, die als einzigen Posten die Betriebsausgabe „Steuerberater“ enthält, durch den Unternehmer selber zu erstellen.
Falls Aufgabegewinne eine Rolle spielen, kann diese „Vereinfachung“ allerdings nach hinten losgehen, falls bei einer sauberen Aufgabe mit Schlussbilanz die Freibeträge gem. § 16 Abs 4 EStG genutzt werden könnten, die auf diese Weise verloren gehen.