Kann eine Vertragspflicht auch ein Recht sein?

Hallo Zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass meine Arbeitszeit variabel an fünf Tagen in der Woche bei einer Dienstleistungswoche von sieben Tagen im Rahmen eines 24-Stunden-Service geleistet wird. Beginn und Ende der Arbeitszeit werden durch die Geschäftsleitung festgelegt.

Ich verstehe das als Pflicht, frage mich allerdings, ob daraus nicht auch ein Recht auf die flexible Arbeitszeit entsteht.

Wie seht ihr Rechtskundigen das?

Gruß und Dank
Yasmin

Hallo Zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass meine
Arbeitszeit variabel an fünf Tagen in der Woche bei einer
Dienstleistungswoche von sieben Tagen im Rahmen eines
24-Stunden-Service geleistet wird. Beginn und Ende der
Arbeitszeit werden durch die Geschäftsleitung festgelegt.

Ich verstehe das als Pflicht, frage mich allerdings, ob daraus
nicht auch ein Recht auf die flexible Arbeitszeit entsteht.

Hallo, liebe Jasmin,
die Dauer der Arbeitszeit beinhaltet hier eine beiderseitige
vertragliche Verpflichtung: a) die des Arbeitgebers, Dich so
lange wie vereinbart zu beschäftigen.
Und b) Dich als Arbeitnehmerin, so lange zu arbeiten.-
Umgekehrt aus der Sicht des jeweils anderen besteht jeweils
ein Forderungsrecht auf so lange Beschäftigung.

Die Lage der Arbeitszeit bestimmt - wie hier im Vertrag gesagt,
allein der Arbeitgeber. Er hat also insoweit ein vertragliches
Forderungsrecht
MfG Böker

Hallo Böker,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich bin allerdings nicht 100%ig sicher, ob ich sie richtig verstanden habe.

die Dauer der Arbeitszeit beinhaltet hier eine beiderseitige
vertragliche Verpflichtung: a) die des Arbeitgebers, Dich so
lange wie vereinbart zu beschäftigen.
Und b) Dich als Arbeitnehmerin, so lange zu arbeiten.-
Umgekehrt aus der Sicht des jeweils anderen besteht jeweils
ein Forderungsrecht auf so lange Beschäftigung.

Mal ganz konkret: Es wird angewiesen, dass ich montags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr arbeite soll. Dann bin ich verpflichtet, in diesem Zeitraum zu arbeiten und mein AG ist verpflichtet, mich in diesem Zeitraum arbeiten zu lassen. Ist das so korrekt?

Schöne Grüße
Yasmin