Kann eine Wohnung als Hotel vermietet werden?

Hallo,

ich wohne in einer Wohngemeinschaft und bin in einem etwas „komischen“ Mietverhältnis.

Die Vermieterin lässt die Wohnung offiziell als „Hotel“ laufen, d.h. sie kann immer in die Wohnung, sogar in die Zimmer, kann diktieren was wo stehen soll usw.

Die Zimmer werden im Vertrag einzeln und möbliert vermietet. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Nebenkosten. Sie hat mal gesagt sie sei selbst Hauptmieterin, vielleicht hat sie das Haus wirklich ihrer Tochter vermacht, wer weiss.

Doch die Verträge aller hier wohnenden sind zeitlich begrenzt gewesen und sind auch schon längst ausgelaufen.
Ich selbst habe nur einen mündlichen Vertrag, d.h. ich habe über 3 Monate gezahlt. Eine Kaution musste ich auch nie zahlen.

Nun wollte ich fragen ob es diese Lage rechtens ist?
Vor allem, dass sie unangemeldet in Wohnung und Zimmer kommen kann. (In den Mietverträgen steht etwas von „Bettenmachen“).
Und sie uns sagen kann was im Gemeinschaftsraum stehen darf und was nicht.

Kann sie zudem einfach kommen und renovieren wenn wir da sind? Das hat sie nämlich auch bald vor.
Muss sie Kündigungsfristen einhalten?

Kann mir jemand helfen?

Viele lieben Dank!

Wie kann in einem mündlichen Mietvertrag etwas von " Betten machen " stehen ?

Entschuldigung.
Ich habe durcheinander geschrieben.

Alle anderen in der Wg haben einen Vertrag.
Ich allerdings nicht, mein Zimmer ist ein Ausnahmezimmer innerhalb der Wohnung.
Jedoch wendet sie auf mich das gleiche an…

Lg

Wie kann in einem mündlichen Mietvertrag etwas von " Betten
machen " stehen ?

Hallo,

das klingt für mich alles sehr merkwürdig.

Die Vermieterin lässt die Wohnung offiziell als „Hotel“
laufen, d.h. sie kann immer in die Wohnung, sogar in die
Zimmer, kann diktieren was wo stehen soll usw.

Die Zimmer werden im Vertrag einzeln und möbliert vermietet.

In einem Hotel darf nur die Putzfrau zum Putzen in die Zimmer - oder wenn ein dringender Verdacht auf illegale Handlungen besteht.
Im Hotel gibt es auch die „Bitte nicht stören“ Schildchen, die man an die Tür hängen kann. Dann darf auch die Putzfrau das Zimmer nicht mehr betreten.

  • Bist Du an der Adresse Behördlich gemeldet?
  • Läuft der Vertrag über Telefon (Festnetz)auf Dich?
  • Hast Du einen eigenen Briefkasten?
  • Hast Du eine eigene Klingel?

Meiner Meinung nach sind das Kriterien, die ein Hotel von einer Mietwohnung unterscheidet.

Das Haus steht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Nebenkosten.

Dann sind die Nebenkosten offenbar in der Miete als Pauschale mit enthalten.

Doch die Verträge aller hier wohnenden sind zeitlich begrenzt
gewesen und sind auch schon längst ausgelaufen.
Ich selbst habe nur einen mündlichen Vertrag, d.h. ich habe
über 3 Monate gezahlt. Eine Kaution musste ich auch nie
zahlen.

Das klingt sehr merkwürdig. Im BGB §550 heißt es allerdings:

Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.

Jetzt weiß ich aber nicht, ob das anwendbar ist, wenn es sich offiziell um ein Hotel handelt.

Kann sie zudem einfach kommen und renovieren wenn wir da sind?
Das hat sie nämlich auch bald vor.

Offenbar hat Sie das ja angekündigt, sonst wäre es Dir nicht bekannt. Wenn es sich um ein Hotel handelt, dann sollte Sie für die Zeit der Renovierung ein anderes Zimmer bereitstellen können. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Bei einem Mietvertrag über Wohnraum ist meist der Mieter für Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten bis zu einer bestimmten Summe verantwortlich. Aber das ist in einem Mietvertrag meistens vereinbart. Das der Vermieter die Räume renoviert, wenn diese bewohnt sind habe ich bei Mietverträgen noch nicht gehört. (Warum sollte er auch, solange er Miete bekommt)

Muss sie Kündigungsfristen einhalten?

Das hängt wieder davon ab, ob es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt oder nicht. Im Hotel sind mir keine Kündigungsfristen bekannt.

Viele Grüße

Das Mietverhältnis ist insofern komisch , als dass Sie sich keinen schriftlichen Vertrag haben fertigen lassen.Dieser regelt die meisten Fragen .

Wenn sie ein Hotelzimmer haben , dann ist Betten machen durchaus üblich , wenn sie eine WG haben eher nicht.
Kündigungsfristen nach BGB 3 Monate.
Renovierung müssen sie ertragen , aber nach langfristiger Vorankündigung.( 3ebenfalls 3 Monate)

Hallo, es gilt folgendes: wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, gilt die Annahme der Miete durch den Vermieter als Zustimmung zum Zustandekommen des Mietverhältnisses. Dies ist zudem ein Pauschalmietvertrag, d.h. es darf dann keine Nebenkostenabrechnung gestellt werden. Formen, Fristen und sonstige Fragen rund um das Wohnen richten sich dann ausschließlich nach den Bestimmungen des BGB. -Mehr kann ich mangels Info nicht dazu sagen.- Gruß Achim

Ein mündlicher Mietvertrag ist nicht rechtens. Insofern haben sie auch keine Rechte an Ihrem Zimmer/ der Wohnung - aber auch keine Pflichten.

VG

Vippi