Hallo,
das klingt für mich alles sehr merkwürdig.
Die Vermieterin lässt die Wohnung offiziell als „Hotel“
laufen, d.h. sie kann immer in die Wohnung, sogar in die
Zimmer, kann diktieren was wo stehen soll usw.
Die Zimmer werden im Vertrag einzeln und möbliert vermietet.
In einem Hotel darf nur die Putzfrau zum Putzen in die Zimmer - oder wenn ein dringender Verdacht auf illegale Handlungen besteht.
Im Hotel gibt es auch die „Bitte nicht stören“ Schildchen, die man an die Tür hängen kann. Dann darf auch die Putzfrau das Zimmer nicht mehr betreten.
- Bist Du an der Adresse Behördlich gemeldet?
- Läuft der Vertrag über Telefon (Festnetz)auf Dich?
- Hast Du einen eigenen Briefkasten?
- Hast Du eine eigene Klingel?
Meiner Meinung nach sind das Kriterien, die ein Hotel von einer Mietwohnung unterscheidet.
Das Haus steht unter Denkmalschutz. Es gibt keine Nebenkosten.
Dann sind die Nebenkosten offenbar in der Miete als Pauschale mit enthalten.
Doch die Verträge aller hier wohnenden sind zeitlich begrenzt
gewesen und sind auch schon längst ausgelaufen.
Ich selbst habe nur einen mündlichen Vertrag, d.h. ich habe
über 3 Monate gezahlt. Eine Kaution musste ich auch nie
zahlen.
Das klingt sehr merkwürdig. Im BGB §550 heißt es allerdings:
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
Jetzt weiß ich aber nicht, ob das anwendbar ist, wenn es sich offiziell um ein Hotel handelt.
Kann sie zudem einfach kommen und renovieren wenn wir da sind?
Das hat sie nämlich auch bald vor.
Offenbar hat Sie das ja angekündigt, sonst wäre es Dir nicht bekannt. Wenn es sich um ein Hotel handelt, dann sollte Sie für die Zeit der Renovierung ein anderes Zimmer bereitstellen können. Das ist jedenfalls meine Meinung.
Bei einem Mietvertrag über Wohnraum ist meist der Mieter für Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten bis zu einer bestimmten Summe verantwortlich. Aber das ist in einem Mietvertrag meistens vereinbart. Das der Vermieter die Räume renoviert, wenn diese bewohnt sind habe ich bei Mietverträgen noch nicht gehört. (Warum sollte er auch, solange er Miete bekommt)
Muss sie Kündigungsfristen einhalten?
Das hängt wieder davon ab, ob es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt oder nicht. Im Hotel sind mir keine Kündigungsfristen bekannt.
Viele Grüße