Es wurde ein Rasenmäher gekauft, der nicht ordentlich mähte - wir haben mit dem Händler(Baumarkt) eine Nacherfüllung vereinbart, die er durch die Fachwerkstatt durchführen lies. Diese stellte keine Mängel fest, konnte den Rasenmäher aber nicht praxisnah testen (sprich nur auf einem Laufband ohne Steigung, Unebenheiten, etc). Bei Rücksendung funktionierte der Rasenmäher immer noch nicht ordentlich und bei Inspektion durch den Händler(Baumarkt) wurde festgestellt, dass ein Einbauteil (Auswurf) fehlt - die Fachwerkstatt hat das nicht festgestellt. Die Fachwerkstatt verweigert nun eine zweite Nacherfüllung, da der Rasenmäher angeblich mängelfrei war und ist. Der Händler(Baumarkt) möchte das Ersatzteil nun selber einbauen - aber wenn der Rasenmäher dann immer noch nicht funktioniert, wie er sollte, was können wir als Käufer tun?
Dein Ansprechpartener ist immer der Händler bei dem du das Gerät gekauft hast.
Und dem Händler seine Pflicht ist es das Gerät nach deiner Reklamation in einen Funktionsfähigen Zustand zu versetzen. Wie er das macht kann dir so was von Egal sein und du kannst im auch nicht vorschreiben wie er das zu machen hat.
Wenn das Gerät nach der zweiten Nachbesserung noch immer nicht funktioniert würde ich das Teil zurückbringen und mein Geld zurück fordern.
MfG kheinz
Letzten Endes ist immer der Hersteller der Garant. Man kann es zwar über den Händler abwickeln, tut es aber doch indirekt wieder über den Hersteller. Der wieder hat seine Partnerfirmen für die Reparatur oder Nachbesserung. Erst wenn diese sowohl dem Hersteller als auch dem Händler mitteilt, dass eine Reparatur unmöglich ist, wird über Alternativen nachgedacht.
Es ist also sehr großzügig, wenn der Händler selbst eine Lösung vorschlägt. Damit macht er sich selbst verantwortlich. Sollte das Gerät wieder nicht funktionieren und wegen des Eingriffs die Garantie verfallen, so wird wohl der Händler selbst Ersatz beschaffen oder Erstattung leisten müssen.
Klingt nach gutem Kundenservice.
Servus,
warum sollte hier eine Garantie greifen? Es geht um Gewährleistung.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort.
Auch der „Eingriff“ vom Händler selber ist also eine Nacherfüllung? Er selber behauptet nämlich, alleine die Fachwerkstatt hat diesen Auftrag - und diese verweigert eben eine zweite Nachbesserung.
LG Annabelle
Aber man wäre ja schön blöde, wenn man eine Garantieleistung von Hao-Fong Mower Corporation, Guad-Ding, China, einfordern würde, wenn man den eigentlichen Ansprechpartner, den Händler, direkt vor der Tür hätte.
Eine Garantie ist ja schön und gut, wenn ein Defekt außerhalb der Sachmängelhaftung auftritt und von einer freiwilligen Herstellergarantie abgedeckt wäre.
Entschuldigung, aber wie kommst du denn auf sowas?
Im Rahmen der Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung genannt) ist es ausschließlich der Händler, der sich kümmern muss .
Ob er seine Kosten dafür beim Hersteller oder Importeur zurückfordern kann, ob er eine Werkstatt beauftragt oder selber Hand anlegt, dass darf dem Käufer egal sein.
Wie genau er das macht, ist dem Käufer egal - der Rasenmäher soll am Ende funktionieren.
Die Werkstatt verweigert (dem Baumarkt selbst) eine zweite Nacherfüllung - der Baumarkt will also selber „tätig“ werden. Das ist kein Nachbesserungsversuch?
Von Mängelgewährleistung/Sachmängelhaftung und deren Abgrenzung zu ggf. freiwillig ausgelobten zusätzlichen Herstellergarantien hast Du nicht wirklich Ahnung, oder? Warum posaunst Du dann so eine vollkommen falsche Antwort hier heraus?
Es ist ganz klar gesetzlich genau umgekehrt geregelt: Der Kunde hat zunächst einmal einen gesetzlich sehr ordentlich ausgestatteten Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, den dieser auch nur sehr eingeschränkt über AGB begrenzen kann. Ob sich der Händler dann zur Erfüllung eines entsprechenden Anspruchs selbst wieder des Herstellers oder eines Dritten (Servicepartner) bedient ist für den Kunden ohne jeglichen Belang! Sein Anspruch richtet sich in Bezug auf die Gewährleistung immer gegen den Händler!
Nur da, wo ausnahmsweise einmal eine Herstellergarantie ausnahmsweise tatsächlich mal so ausgestattet ist, dass man hierüber weitergehende Rechte geltend machen kann (z.B. längere Garantiefrist als Gewährleistungsfrist, schnellere Bearbeitung, Abholservice, …) macht es im Einzelfall Sinn (kann es sogar mal sein, dass es noch die einzige Möglichkeit ist), sich direkt an den Hersteller zu wenden.
Und an diesem Grundsatz wird auch nichts dadurch geändert, dass Händler landauf landab immer wieder von Herstellergarantie faseln, wenn ein Kunde Gewährleistungsansprüche geltend machen will! Gerade da die Garantien oft das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben wurden, sollte sich kein Kunde damit abspeisen lassen, dass angeblich ein Hersteller die Garantie-Erfüllung abgelehnt habe, weil irgendeine von 1001 speziellen Anforderungen genau in diesem Fall mal wieder nicht erfüllt sei (bei Garantieversprechen sind die Hersteller nahezu vollkommen frei von irgendwelchen Mindeststandards).
@Wiz Kannst Du mir auch beantworten, welche Schritte der Käufer einleiten kann, wenn das Gerät nicht funktioniert, eine weitere Nachbesserung aber abgelehnt wird?
Oder auch, wie man verbleibt, wenn das Gerät (Rasenmäher) nicht ordentlich getestet werden kann (da bis dato vermutlich Schnee/Eis liegt)?
Danke!
Die hier angebotene Nachbesserung durch den Händler selbst ist ja zulässig, und klingt doch auch plausibel. Insoweit wird hier nichts abgelehnt.
Ansonsten wäre jetzt die Frage nach Minderung/Rückabwicklung zu stellen. Die Sache mit der Jahreszeit würde ich unter „persönliches Pech“ verbuchen. Aber wenn der Händler nachweisen kann, dass der Mäher auf einem Teststand funktioniert, muss das zunächst mal reichen.
Man kann natürlich versuchen, den weiteren Nachbesserungsversuch mit dem Vorbehalt zu verknüpfen, dass erst ein Test im Frühjahr dann zeigen soll, ob diese erfolgreich war, und der Händler insoweit die Gewährleistungsfrist für den gerügten Mangel verlängert. Aber ob der sich darauf ohne böses Anwaltschreiben einlässt???
Ja, der Winter ist vermutlich wirklich Pech.
Bei Nachbesserungsversuch 1 (in der Werkstatt) wurde ja nichts verändert/ausgebessert. Bei Nachbesserungsversuch 2(der steht an, mit dem Händler) wird bei uns vor Ort ein Ersatzteil eingebaut.
Ein Funktionstest fehlt also bei Versuch 2 und kann vom Käufer ja auch erst im Frühjahr durchgeführt werden.
Was glaubt ihr, wie das in der Praxis aussieht? Der Kunde besteht meistens darauf, dass sein Händler die Sache regelt. Also schickt er das Gerät an diesen. Der schickt es zum Hersteller und der schickt es an seinen Vertragspartner, der entweder repariert oder das Gerät endgültig für defekt erklärt. Im letzteren Fall wird dann entweder ein Ersatz geliefert oder die Rückzahlung veranlasst.
Oftmals ist es einfacher, direkt den Hersteller anzusprechen, wenn es etwa nur um Ersatzteile geht, die der Händler gar nicht hat, sondern ebenfalls erst beim Hersteller nachfragen muss.
Man kann natürlich immer gleich paragraphenschwingend in den Kampf gegen die bösen Händler und Hersteller ziehen - tatsächlich bekommt man dann oft schneller sein Geld oder einen Teil davon wieder - aber wenn man eine Lösung will, bei der man auch ein funktionierendes Produkt haben will, dann ist es meist besser, freundlich und vernünftig gemeinsam darauf hinzuarbeiten. Händler und Hersteller wollen nämlich eigentlich ihre Kunden zufriedenstellen und behalten.
Aber offenbar gelingt es selbst einigen hier nur schwer, einen freundlichen Ton beizubehalten. Wem sollte damit gedient sein, Recht zu haben und dann einen langen Rechtsstreit gegen eine große Firma durchzuziehen, wenn er mit etwas Vernunft und Freundlichkeit viel mehr erreichen kann?
Wenn ihr den Kunden also ratet, sich nur an den Händler zu halten, tut ihr ihm nicht unbedingt einen Gefallen, da es den Weg verlängert. Ich würde raten, stets zweigleisig zu fahren und auszuloten, was der beste Weg ist. Einige Hersteller verweisen sowieso an den Händler zurück, aber einige handeln auch sofort. Insbesondere bei Handys und Fernsehern, aber auch bei Kühlschränken und Waschmaschinen sind die Kunden meist für eine schnelle Lösung. Die ist zwar i.d.R. sowieso zu langsam für den Kunden, aber es wäre blöd, sich auf die Gewährleistung zu versteifen, wenn auch die Garantie zählt. Und es ist naiv, zu glauben, die Gewähreleistung zwingt den Händler zu sofortiger Lösung. Damit sind wir wieder am Anfang dieses Beitrags. Händler schickt Produkt zum Hersteller…
In welcher Branche sollte das so stattfinden? Mit dem hier besprochenen hat das jedenfalls genau gar nichts zu tun.
Es wurde nun eine Frist für eine weitere Nacherfüllung gesetzt - Ablaufdatum heute. Es folgte keine Reaktion vom Händler. (Zeitrahmen: 18 Tage, also angemessen!)
Wie können wir weiter vorgehen? Ich glaube nicht, dass das jemals was wird…wahnsinn…