SGB 1 Paragraph 63 sagt,
„§ 63 Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.“
Meine Frage: Da es keine einheitlichen Meinungen zu Heilbehandlungen gibt, d. h. jeder Arzt sich etwas anderes einfallen lassen kann und diese Ansichten einander voellig widersprechen koennen, UND es ja immer noch so etwas wie freie Arztwahl gibt, kann ich dennoch gezwungen warden, bestimmte Massnahmen, die ich fuer mich persoenlich nicht haben will, ueber mich ergehen zu lassen?
Immerhin geht es hier um MEINE Gesundheit, ich muss mit eventuellen Folgen von Fehlentscheidungen und daraus resultierenden Nebenwirkungen leben.
Soweit ich weiss, sind Zwangsmassnahmen nur bei ansteckenden Krankheiten (Seuchengefahr) und Gefaehrlichkeit (psychische Stoerungen) moeglich. Ansonsten kann mir ein Arzt im Grunde nur Vorschlaege machen, aber keine Behandlung erzwingen. Ich bin ja schliesslich auch kein Versuchsobjekt.
Darueber hinaus heisst es im Text ja auch, der Betreffende SOLL sich einer Behandlung unterziehen, nicht, er MUSS das tun.
Wie kann ich mich im Einzelfall dagegen wehren, dass Behandlungen von Amts wegen ueber mich verhaengt werden wie eine Strafe?