Kann Empfaenger von ALG II zu aerztlicher Behandlung gezwungen werden?

SGB 1 Paragraph 63 sagt,

„§ 63 Heilbehandlung
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.“

Meine Frage: Da es keine einheitlichen Meinungen zu Heilbehandlungen gibt, d. h. jeder Arzt sich etwas anderes einfallen lassen kann und diese Ansichten einander voellig widersprechen koennen, UND es ja immer noch so etwas wie freie Arztwahl gibt, kann ich dennoch gezwungen warden, bestimmte Massnahmen, die ich fuer mich persoenlich nicht haben will, ueber mich ergehen zu lassen?

Immerhin geht es hier um MEINE Gesundheit, ich muss mit eventuellen Folgen von Fehlentscheidungen und daraus resultierenden Nebenwirkungen leben.

Soweit ich weiss, sind Zwangsmassnahmen nur bei ansteckenden Krankheiten (Seuchengefahr) und Gefaehrlichkeit (psychische Stoerungen) moeglich. Ansonsten kann mir ein Arzt im Grunde nur Vorschlaege machen, aber keine Behandlung erzwingen. Ich bin ja schliesslich auch kein Versuchsobjekt.

Darueber hinaus heisst es im Text ja auch, der Betreffende SOLL sich einer Behandlung unterziehen, nicht, er MUSS das tun.

Wie kann ich mich im Einzelfall dagegen wehren, dass Behandlungen von Amts wegen ueber mich verhaengt werden wie eine Strafe?

Die frage ist denk ich welche Erkrankung vorliegt, in einigen fällen ist schon mit einer Kur sehr viel getan dass man keine tablettentherapie machen muss wenn die Medikamente noch nicht richtig erforscht sind ist denk ich klar aber wenn man durch die Erkrankung zu eingeschränkt ist dass man auf Dauer nicht mehr arbeiten kann dann kann auch das Jobcenter die Leistungen verweigern, da eine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen die Erwerbsfähigkeit ist

Danke fuer die Antwort. Es besteht eine eingeschraenkte Erwerbsfaehigkeit (kein langes Stehen, schweres Heben etc.) was durch Atteste belegt ist.

Erwerbsfaehigkeit ist ja der Definition nach, wenn jemand drei Stunden taeglich arbeiten kann. (SGB II, Paragraph 8.)

Der Betroffene will gern einer entsprechenden Taetigkeit nachgehen und bemueht sich auch darum.

Vom Jobcenter wird er jedoch permanent mehr oder weniger massiv unter Druck gesetzt, SGB XII oder Rente zu beantragen.

Es entsteht der Eindruck, dass der Betreffende gegen seinen ausdruecklichen Willen „ausgemustert“ werden soll und dass weitere Untersuchungen und „Massnahmen“ dazu benutzt werden, Zeit zu schinden und den Betreffenden abzuwimmeln, anstatt ihn beim Finden eines geeigneten Jobs, sprich Reduzierung der Hilfsbeduerftigkeit, zu unterstuetzen.

Ihn einfach „auszumustern“ ist nicht möglich dafür sind Gutachten und ärztliche Atteste nötig, die eindeutig belegen müssen, das er nicht erwerbsfähiig ist! Und meist sind es die Amtsärzte selbst die das sehr ungern und nur im wirklich vorliegenden Fall oder meist nur vorrübergehend ausstellen! Vorrübergehend bedeutet meist für ein Halbes Jahr. mit der Kann man dann Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen zum Beispiel für die Dauer der Behandlung um eine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, meist bei Unfällen oder Psychischen Erkrankungen wenn das aber nicht der Fall ist können die einen nicht aus dem Leistungsbezug kicken! Wie gesagt es kommt immer auf die Maßnahme an die sie vorschlagen! Wenn es eine Aufforderung ist seine Erwerbsfähigkeit zu beurteilen ist das nichts wo man an sich rumdoktern lässt sondern nur zu Gesprächen fährt, warum also nicht! Für Behandlungen mit Medikamenten etc. sind die im Jobcenter gar nicht qualifieziert genug und das würde ich denen in so einem Fall auch sagen! Ich würde dann gern den Schein sehen der Sie für ärztliche Aussagen berechtigt oder so!

Hallo,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sie schreiben nicht, wer von Ihnen verlangt, sich behandeln zu lassen. Wer hat das gesagt?

Wenn es um die Feststellung der Erwerbsfähigkeit geht, so kann das der Arbeitsvermittler von Ihnen verlangen. Vorher sollte der zuständige Arbeitsvermittler mit Ihnen darüber gesprochen haben und begründen, warum er/sie ein Gutachten in Auftrag gibt (siehe Thema Eingliederungsvereinbarung).

Folgen Sie der Einladung des ärztlichen Dienstes nicht, drohen Ihnen Sanktionen.

Sorry, kann ich nicht helfen. Generell meinen es Ärzte gut und du kannst das dochj sicher mit deinem Hausarzt besprechen…