Kann Entlassungsurkunde geändert werden

Frage:
Ein Beamter (62) beantragt die Anerkennung als Schwerbehinderter zum Zeitpunkt A.
Ein paar Tage danach (Zeitunkt B) stellt er einen Antrag auf sofortige Versetzung in den Ruhestand.
Nach einem Check durch das Gesundheitsamt wird er in den Ruhestand - zum Zeitpunkt B + 3 Monate - versetzt.

Zum Zeitpunkt B + 2 Monate wird er als Schwerbehinderter anerkannt und hat damit nach dem Beamtengesetz Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand auch ohne den Check durch das Gesundheitsamt.

Kann er nun beanspruchen, das die Versetzungsurkunde entsprechend seinem Antrag auf den Zeitpunkt B geändert/ausgestellt wird - ohne aufwändiges Gerichtsverfahren?

Hallo Schwipp,

warum sollte dieser Beamte wegen einem Monat ein aufwändiges Gerichtsverfahren in die Wege leiten ???

In diesem einen Monat hat er noch sein volles Gehalt bezogen und als Pensionär würde ihm nur sein Ruhegehalt zustehen, das um einiges niedriger ist.

Den Sinn hierzu verstehe ich nicht.

Gruß Merger

Hallo Merger,
so ist es in der Regel, aber keine Regel ohne Ausnahme:
Es kann auch umgekehrt sein.

Wenn ein Beamter in Altersteilzeit arbeiten würde und in den letzten 3 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit zudem nur mit einer eine halben Stelle gearbeitet hätte, könnte sein Gehalt leicht nur die Hälfte seiner Pension ausmachen. Zudem steigt der Beihilfeanspruch von 50% auf 70%, womit die Krankenversicherungsbeiträge auf 5/7 sinken.

Die Pensionsansprüche eines solchen Beamten (er habe mehr als 30 Dienstjahre hinter sich) steigen pro Jahr nur noch um vernachlässigbare ca. 0,25%. Andernseits erniedrigt sich seine Pension pro (vorgezogenem) Monat um 0,3%, so dass nach 100/0,3 = 333 Monaten = 27,8 Jahren Pensionszeit die Korrektur des Zeitpunkts des Beginns der Pensionszahlung zu finanziellen Nachteilen führen würde, also hier im Beamtenalter von 90 Jahren - wenn wir mal den Zinseszinseffekt auf die Auszahlung weglassen, der durch die dann fehlende Pensionserhöhungen des Verminderungsbetrags als kompensiert gedacht sei.

Also die Frage: ließe sich eine solche Urkunde auf dem kleinen Dienstweg - nur per Widerspruch mit Hinweis auf den Sachverhalt - ändern?

Hallo Schwipp,

in diesem Fall würde ich einfach einmal Ihre Behörde kontaktiern,
und auf den verursachten Fehler aufmerksam machen.

Meistens wird dies dann auch entsprechend korrigiert.

Evt. hilft Ihnen dabei auch noch Ihre Personalvertretung.

Gruß Merger

FAQ:1129
Man man man

Sorry, Rechenfehler!
Wenn sich die Bezüge von 50% auf 100% erhöhen, beträgt die Zeit nach der die Minderung der Pension und die vorzeitige Auszahlung sich die Waage halten, 50%/0.3%= 167 Monate = 14 Jahre

Man man man

Es geht nicht um mich, sondern um einen solchen Fall (Zitat):

Wenn ein Beamter in Altersteilzeit arbeiten würde und in den letzten 3 :Jahren vor Beginn der Altersteilzeit zudem nur mit einer eine halben :Stelle gearbeitet hätte , könnte sein Gehalt leicht nur die Hälfte seiner Pension ausmachen.

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Du hast doch alles richtig gemacht
Hi!

Auf Dich nahm ich auch gar keinen Bezug, nur gilt die FAQ:1129 und somit das Verbot der personalisierten Form auch für die Antworter.

Es ist also ab hier nicht mehr sinnvoll, eine Antwort, die sinnvolle Dinge bringt, zu posten, da mit hoher Wahrscheinlichkeit gelöscht wird.
Deshalb mein „man man man“ :smile:

Und da gerade DIESER Mensch sich schwer tut mit Fachwissen und in anderen Brettern schon mal ganz gern /t/flirtcafe-geld-zurueckfordern-fragen/6591323/2

Gruß
Guido, der hofft, dass sich jemand mit Wissen im Bereich Beamtenrecht meldet und nicht nur ein ahnungsloser Kommentar kommt, der sagt: Redet mal drüber!

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in der Pfalz, kennt man das Sprichwort
„Schuster bleib bei Deinen Leisten“

Dies sollte sich auch ein Herr Guido (Personalfuzzi) merken,
denn nicht alles was dieser nette Herr von sich gibt ist richtig.

Auch wenn man sich bei Personaldingen der US-Streitkräften auskennen könnte, bedeutet dies noch lange nicht, dass man sich auch im Beamtenrecht auskennt.

Beste Grüße!

Merger

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Warum gehst Du nicht einfach ?

Dies sollte sich auch ein Herr Guido (Personalfuzzi) merken,
denn nicht alles was dieser nette Herr von sich gibt ist
richtig.

OK, dann widerlege mich!

Versuche einfach mal das mit mir zu machen, was Dir durch andere ständig passiert!

Abgesehen davon hast Du hier keine Antwort gegeben sondern nur dumm rumgeschwafelt, was so ziemlich das Einzige ist, das Du kannst.

bedeutet dies noch lange nicht, dass man
sich auch im Beamtenrecht auskennt.

Im Gegensatz zu sich selbst überschätzenden Dauerdummfuglaberern weiß ich ziemlich genau, was ich weiß und was nicht.
Und da ich hier mal nicht wirklich rechts sicher bin, verkneife ich mir jeglichen Sachkommentar - solltest Du auch mal versuchen!

PLONK
Guido

P.S. Rechtschreibung scheint ebenfalls nicht Deins zu sein - Man"n" schreibt man in diesem Fall mit nur einem „n“

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Dies sollte sich auch ein Herr Guido (Personalfuzzi) merken,
denn nicht alles was dieser nette Herr von sich gibt ist
richtig.

OK, dann widerlege mich!

Warum sollte ich das ?
Da Du vom Beamtenrecht keine Ahnung hast erspare ich mir dies.

Versuche einfach mal das mit mir zu machen, was Dir durch
andere ständig passiert!

Wen meinst Du denn ?
Merkst Du nicht, dass Du völligen Unsinn schreibst.

Abgesehen davon hast Du hier keine Antwort gegeben sondern nur
dumm rumgeschwafelt, was so ziemlich das Einzige ist, das Du
kannst.

Ach ja, und wie willst Du dies begründen ?
Nur ganz kurz zu diesem Thema, vor Jahren habe ich eine Verwaltungsprüfung abgelegt die auch das Öffentliche Dienstrecht + Beamtenrecht beinhaltete. Daher weiß ich auch, was man in solchen Fällen tun kann. In Rheinland-Pfalz würde ich Kontakt zur OFD Koblenz aufnehmen. Man muss nicht immer gleich zum Gericht laufen.

bedeutet dies noch lange nicht, dass man
sich auch im Beamtenrecht auskennt.

Im Gegensatz zu sich selbst überschätzenden
Dauerdummfuglaberern weiß ich ziemlich genau, was ich weiß und
was nicht.

Warum wirst Du immer gleich beleidigend ?
Vor Jahren habe ich auch einmal einen Personalfuzzi der US-Streitkräfte kennen gelernt. Der war genau so wie Du.
Ein Besserwisser, nur die Kenntnisse fehlten.
Mit allen Bediensteten wie auch mit der Gewerkschaft legte er sich an.
Du scheinst auch solche Probleme zu haben, als Ersatz tobste Dich hier aus.

Und da ich hier mal nicht wirklich rechts sicher bin, verkneife
ich mir jeglichen Sachkommentar - solltest Du auch mal
versuchen!

Wenn Du es noch nicht begriffen hast, schreibe ich nur wenn ich mich mit dem Thema auskenne. Nur in vielen Dingen kann man unterschiedlicher Meinung sein. Dies ist selbst bei Juristen oft der Fall.

PLONK
Guido

P.S. Rechtschreibung scheint ebenfalls nicht Deins zu sein -
Man"n" schreibt man in diesem Fall mit nur einem „n“

Siehste und schon wieder gehen unsere Meinungen auseinander.

Ich hoffe, dass Du dich als Mann erkennst und merkst, dass Du gemeint bist.

Und erspar Dir in Zukunft Deine beleidigende unsinnige Kommentare.

Gruß Merger

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In Rheinland-Pfalz würde ich Kontakt zur OFD Koblenz aufnehmen. Man :muss nicht immer gleich zum Gericht laufen.

In Niedersachsen werden Ruhestands-Versetzungsurkunden mit einem Begleitschreiben versehen, in denen steht, dass gegen Sie innerhalb von 4 Wochen Klage vor Gericht erhoben werden kann - womit wohl der „klagelose“ Einspruch abgeschafft ist.

Gruß Schwipp

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Genau das meinte ich
Hi!

In Niedersachsen werden Ruhestands-Versetzungsurkunden mit
einem Begleitschreiben versehen, in denen steht, dass gegen
Sie innerhalb von 4 Wochen Klage vor Gericht erhoben werden
kann - womit wohl der „klagelose“ Einspruch abgeschafft ist.

So viel zum Thema „Verwaltungsprüfung“ und „ich schreibe nur zu Themen, wenn ich mich auskenne“.

Ich hoffe für Dich, dass tatsächlich jemand mit echtem Wissen etwas zu Deiner Frage sagen kann - ich wollte Dich halt nur vor diesem Typen warnen…

Gruß
Guido

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OK, dann widerlege mich!

Warum sollte ich das ?
Da Du vom Beamtenrecht keine Ahnung hast erspare ich mir dies.

Du ersprst Dir das, weil Du keine Ahnung hast - weder vom Beamten-, noch vom Arbeits-, noch vom Steuerrecht - und auch bei Versicherungen sieht es nicht immer so toll aus, wie man es von jemandem mit Deiner Vika erwarten sollte.

Wen meinst Du denn ?

Die Frage stellst Du jetzt nicht wirklich, oder?
Würde ich mit Verlinkungen anfangen, müsste man verdammt lange scrollen…

Ach ja, und wie willst Du dies begründen ?

Das begründest Du schon ganz allein!

Nur ganz kurz zu diesem Thema, vor Jahren habe ich eine
Verwaltungsprüfung abgelegt die auch das Öffentliche
Dienstrecht + Beamtenrecht beinhaltete.

Vor 200 Jahren?

Oder hast Du in kürzerer Zeit alles vergessen?

Meine Güte, hier geht es um Wissen und nicht um Dein dummes Gelaber!

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Hallo Guido,

Ich hoffe für Dich, dass tatsächlich jemand mit echtem Wissen
etwas zu Deiner Frage sagen kann - ich wollte Dich halt nur
vor diesem Spinner warnen…

Gruß
Guido

Ohne Beleidigungen geht es bei Ihnen scheinbar nicht.
Welches Geistes Kind Sie sind ???
In solch primitiven Kreisen bewege ich mich nicht, daher werden Sie solche Äußerungen von mir nicht lesen.

Weiteren Kommentar erspare ich mir.

Merger

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primitiv bist nur Du mit Deiner Begriffsresistenz

Weiteren Kommentar erspare ich mir.

Ist das ein Versprechen?

Ungeachtet jeglichen fachlichen Inhalts: bitte diese Diskussion entweder per Mai fortsetzen oder gleich bleiben lassen…

Danke und Gruss

HighQ

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