Hallo liebe Leute,
Folgender Fall:
Eine Person,nennen wir sie Peron X, möchte sich ein neues handy mit Vertrag zulegen, kann diesen aber aus diversen Gründen nicht selbst abschließen. Aus diesem Grund erklärt sich eine zweite Person (Y) dazu, diesen Vertag auf sich laufen zu lassen.
Meine Frage hierzu: Ist es rechtlich möglich, dass Person Y das Handy von Person X einfach einziehen kann, selbst wenn diese die anfallenden Kosten regelmäßig bezalht hat und beide unter Zeugen mündlich einen Überlassungsvertrag geschlossen haben?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, es kommt also auf den Vertrag an. Bei mündlichen Verträgen natürlich nicht so einfach, was wurde denn genau gesagt und was würden die Zeugen nachher davon bestätigen können?
Grüße
Holygrail
Guten Tag,
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, es kommt also auf
den Vertrag an. Bei mündlichen Verträgen natürlich nicht so
einfach, was wurde denn genau gesagt und was würden die Zeugen
nachher davon bestätigen können?
Grüße
Holygrail
Danke für die schnelle Antwort!!! Also es wurde gesagt, das der Vertrag auf die Person Y läuft, aber alle Kosten, die entstehen, an Person X hängen bleiben. Im Falle von nichtzahlung ist der Fall dachten sich die beiden eh klar, dass da das Handy eingezogen werden kann.
Grüße