Kann er ihr das kind weg nehmen ?

tach die damen und herren
folgende frage beschäftigt mich ein bisschen:
und zwar habe ich seit kurzem eine freundin die (noch) verheiratet ist
und mit ihrem „mann“ ein kind zusammen hat
er kümmert sich auch um das kind und alles… also ist wirklich ein guter vater

jetz zur frage
sie hat angst das er versuchen könnte ihr das kind weg zu nehmen wenn er erfährt das sie nen neuen freund hat (mich)
sie kümmert sich gut um das kind und lässt sich nix zu schulden kommen
hätte ihr „mann“ da irgendwie eine chance ihr das kind weg zu nehmen ? (kanns mir nicht vorstellen)

schonmal vielen dank
Alex

Hallo Alex!
…also, ich denke nicht das Er ihr das Kind wegnehmen kann, solange Sie sich gut darum kümmert!
Vielleicht sollte Sie mal mit Ihm reden, wie Er sich das alles in Zukunft vorstellt.
Es könnte möglich sein, dass Er vor Gericht einfordert, dass das Kind 2 Wochen bei Mama und 2 Wochen bei Papa wohnt.
Darauf würde sich (glaube ich) sogar das gericht einlassen.
mehr kann ich dazu leider nichts sagen…

LG…

normale weise nein.muss sehr viel passieren .kind wirt meistens zu mutter zugesprochen wenn sie auch eine normale harmoniche familie leben führt.ich wünche euch viel glück

Hallo ,Nein so einfach kann man niemandem,das Kind wegnehmen,es sei denn das Kindeswohl ist akut gefährdet,durch z.b.Alkoholsucht,Drogen,etc.und selbst dann wird versucht das Kind bei den Elternteil zubelassen,wenn dies bereit ist Hilfe vom Amt anzunehmen.

Ab 12.Jahren werden Kinder während eines Scheidungsverfahren schon gefragt vom Gericht,ob es einen Wunsch gibt,wo sie leben möchten,vor diesem Alter nicht,da werden die Eltern gefragt,wo das Kind bleiben soll und bei wem das Sorgerecht und das Aufenhaltsbestimmungsrecht.Meistens kümmern sich aber die Anwälte um solche Dinge,wenn sie eine Scheidung einreichen bei Gericht.

Ich würde dringend empfehlen,um die Angst deiner Pratnerin zu verringern,mit offenen Karten dem Ex sagen das es Dich gibt und gleichzeitig mitteilen,er ist und bleibt der PAPA,du bist und wirst ein Freund seines Kindes nicht mehr und nicht weniger.

Ich hoffe meine Antwort war hilfreich*

lg melchen

Hallo, Alex,
da die beiden noch verheiratet sind, nehme ich an, dass sie auch noch das gemeinsame Sorgerecht haben. Das kann man dem anderen nicht so einfach „wegnehmen“. Er müsste sich scheiden lassen und das alleinige Sorgerecht beantragen, wofür es allerdings gute Gründe geben muss, z.B. dass die Mutter das Kind vernachlässigt o.ä. Da das nicht der Fall zu sein scheint, muss sie sich keine Sorgen machen.
Im Falle einer Scheidung erhalten die Eltern gewöhnlich das gemeinsame Sorgerecht und einer das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist in der Regel die Mutter, wenn nichts dagegen spricht.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß, Erika

Warum und wieso … ich meine „ER“ ist ein lieber Papa, so wie du schreibst, zahlt seine Unterhaltungsgeld, macht und tut alles was einem „glücklichen“ Papa machen muss. Wie kommt deine Freundin auf diesen Beschluss dass „ER“ sein Kind weg nehmen will? BGB lesen, die Frauen haben viel mehr „rechte“ und bekommen mehr „Verständnis“ bei die Gerichten…Und überhaupt, was willst DU? Willst du ein fremdes Kind groß ziehen, wollt ihr gemeinsames Kind? Schau dich mal um, fast jeder Frau hat zwei Kindern von zwei Vätern, kaum ein Geschwister trägt der gleiche Namen wie der andere Bruderlein oder Schwesterlein…Heut zu tage ist schwierig zu sagen das die liebe mehr als paar Monaten hält! (es sind so zu sagen nur die fruchtbaren Zeiten in der Rechnung zu tragen!). Danach, Düsseldorfer Tabelle…Gericht, streik, Kinder die leiden müssen weil die Mama oder der Papa ne Macke hat! tschuldige für eventuelle Fehlern, bin sehr aufgerecht, mache grade so etwas durch, ich darf meine Kindern nicht „kontaktieren“ weil SIE so will.
Lg.
Papa

also sie kommt auf den gedanken weil er ihr gesagt hat: wenn du nen neuen freund hast mach ich dir das leben zur hölle (wort wörtlich)
ich finde die angst schon begründet von ihr
nur eben konnt ich mir auch nicht ganz vorstellen das er damit durch kommen würde

jedenfalls danke für die antworten hat mir sehr geholfen und stellt mich erstmal ruhig (bis zum termin beim anwalt)

dir noch viel glück bei deinem problem

Ich würde den Beiden „gemeinsames sorgerecht“ empfehlen. das wird beim „familien gericht“ beantragt und fest gelegt…allerdings während d. "getrenntes leben oder nach der Scheidung!!(z.Zt. haben beide gemeinsames Sorgerecht!)