Wir wollten zum 1.11.2010 in eine Neue Wohnung umziehen, den neuen Mietvertrag haben wir auch unterschrieben…Natürlich haben wir auch dann die Kündigung für die Alte Wohnung abgeschickt…und unser jetziger Vermieter hat auch schon einen Nachmieter… Aber wir haben dann am 22.10.2010 erfahren dass der jetziger Mieter unsere neuen Wohnung nicht ausziehen will…und wir können nicht zum 1.11.2010 rein…und wir wissen nicht wann wir einziehen können…Kann mich mein Jetziger vermieter zum 1.11.2010 vor die Tür schmeißen…??
Ach ja ich hab noch ein 8 Monate altes Baby
Das ist eine Frage für den einen Anwalt. Es tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht helfen kann.
MfG, J. Kühl
Hallo Mirri,
meines Wissens ist der neue Mietvertrag rechtsgültig.
Der Vermieter der neuen Wohnung muss dafür sorgen, dass die neue Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn bezugsfrei ist!
Gruß Jörg
Also wenn ihr von eurem neuen Vermieter einen Mietvertrag bekommen habt, und der auch von beiden Seiten unterschrieben ist, dann muß der Vormieter der Neuen Wohnung da Raus. Was sagt den der neue Vermieter? Bin leider kein Experte aber eigendlich kann man so schnell nicht rausgeschmissen werden, wenn ihr nicht in die neue WH könnt und in der alten bleiben müsst kann er euch nicht Sofort rausschmeißen, (auch wenn ihr schon gekündigt habt) das gilt leider auch für den Vormieter eurer neuen Wohnung…Um euch raus zu bekommen muss er eine Räumungsklage festmachen was erst einmal mit gewissen Fristen verbunden ist die er euch per Gerichtseurteil setzen muß, also dauert das ne ganze Zeit.Kein Vermieter darf einfach die Schlösser austauschen und eure Sachen auf die Straße stellen…bis ihr raus MÜSST kann das bis zu 4 Monaten oder länger dauern…Ich rate euch dennoch, euer Problem öffentlich im Forum zu Posten Da gibt es Leute die eindeutig mehr wissen als ich, vorallem wie ihr den aus der neuen wohnung rausbekommt.
Auf jeden Fall kann er euch nicht auf die Straße setzen, das ist im BGB festgelegt…habt also genug zeit euch was neues zu suchen, solltet an den alten VM aber natürlich weiter Miete überweisen als sogenannte Ausfalls entschädigung da ihr die wohnung über euren Vertrag hinaus weiternutzt. evt.könnt ihr die ausfallsentschädigung die ihr zahlen müsst auch beim neuen VM einklagen da er seine mit euch geschlossenen Überlassungsvertvrag nicht erfüllen kann, und ihr dadurch gezwungen sied in eurer alten WH zu bleiben…
auf jeden fall alles schrifftlich machen sonst zählt NICHTS!!
Sehr empfehlenswert ist dem Mieterschutzverein beizutreten (kost 70€ im Jahr),und das ist echt nichts für das was die einem helfen können. Ich bin selbst Mitglied im MS Köln und die sind echt gut Prüfen alle unterlagen und regeln alles.
mehr kann ich euch nicht sagen, falls ihr Rechtsschutzversichert seid Beratung beim Anwalt (kostet sonst leider 150€ Beratungsgebühr)
solltet aber hir im Forum genug antworten bekommen um selbst tätig zu werden, und das geld zu sparen.
So das wars jetzt aber Viel Glück bei allem weiteren.
Hallo,
solange ihr die Miete weiterhin bezahlt, muß er euch rausklagen und das dauert ca. 2 Jahre und kostet dem Vermieter viel Geld. Schreibt doch, ihr zieht die Kündigung zurück, weil ihr die Whg. nicht bekommt.
Geht zum Mieterbund!!! Wer zahlt, kann nicht rausgeschmissen werden!!
Hallo Mirri,
also rauschmeissen kann Dich Euer Vermieter nicht. Dazu bräuchte er einen Räumungsbeschluss. Aber so weit ich weiß, seid ihr schadensersatzpflichtig, d.h. ihr müsst dem neuen Mieter bzw. dem Vermieter den Schaden ersetzen, der dadurch entsteht, dass der neue Mieter nicht einziehen kann. Genauso muss aber Euer neuer Vermieter den Schaden ersetzen, dass ihr nicht einziehen könnt. Die Frage ist, wieso könnt ihr nicht in die neue Wohnung ziehen. Will der alte Mieter prinzipiell nicht ausziehen oder verspätet sich die ganze Angelegenheit nur. Das würde ich mal abklären. Ich würde auch den neuen Vermieter darauf aufmerksam machen, dass er Euch den ganzen Schaden zahlen muss, wenn er nicht vereinbarungsgemäß die Wohnung zur Verfügung stellt.
Ich wünsche Euch viel Erfolg.
Hallo mirri,entschuldige,aber wir waren in Urlaub.Leider kann ich Dir auch keine konkrete Antwort geben.Nur einen Tipp.Gehe doch bitte zur Verbraucherberatung,die wird Dir weiter helfen.Mit freundlichen Grüßen,karlhans35
Wir wollten zum 1.11.2010 in eine Neue Wohnung umziehen, den
neuen Mietvertrag haben wir auch unterschrieben…Natürlich
haben wir auch dann die Kündigung für die Alte Wohnung
abgeschickt…und unser jetziger Vermieter hat auch schon
einen Nachmieter… Aber wir haben dann am 22.10.2010 erfahren
dass der jetziger Mieter unsere neuen Wohnung nicht ausziehen
will…und wir können nicht zum 1.11.2010 rein…und wir
wissen nicht wann wir einziehen können…Kann mich mein
Jetziger vermieter zum 1.11.2010 vor die Tür schmeißen…??
Ach ja ich hab noch ein 8 Monate altes Baby
Entschuldige bitte.
Ich habe eine Antwort formuliert.
Sicher gab es einen technischen Übertragungsfehler.
nun ist die Angelegenheit sicher gelaufen.
Beste Grüße