Kann er vollen Preiß verlangen?

Ich habe mir von einem Arbeitskollegen ein Brunnenbohrgerät ausgeborgt.
Bei den Bohrarbeiten sind mir 4 Teile und Bohrspitze (von 12 Teilen + Bohrspitze) des Bohrer abgebrochen, die sich nicht mehr aus dem Bohrloch holen lassen.
Nun will mein Kollege die abgebrochenen 4 Teile + Bohrspitze als neue von mir ersetzt haben.
Ist dies Rechtens

Ist dies Rechtens

Gegenfrage: Soll der Kollege den von Dir zu verantwortenden Schaden tragen?

Gruß S

Hallo !

Ist die Frage Ernst gemeint ?

Was sagt denn Dein Gefühl und Anstand dazu ?

Schaden am teuren,geborgten Gerät und den soll der Bekannte tragen ?

MfG
duck313

Hallo,
Rechtsfragen gehören ins Rechtsbrett, dort wie hier gilt FAQ:1129
Mal unter Heimwerkern - wie würde es dir gefallen, wenn sich jemand deine Hilti mit Zubehör ausleiht und nur das Zubehör ganz zurückbringt?
Üblich ist es den Wiederbeschaffungswert zu bezahlen, wenn es gebraucht nichts gibt, ist das der Neuwert. Google und e*** helfen etwas passendes zu finden.

Cu Rene

Hallo Klaus, dazu …

Nun will mein Kollege die abgebrochenen 4 Teile + Bohrspitze
als neue von mir ersetzt haben.
Ist dies Rechtens

… nur eine Gegenfrage:

Wo willst du gebrauchte Teile herholen, die

a) genau passen,

b) dem Zustand der - nicht mehr gegenkontrollierbaren - „auf der Strecke“ gebliebenen Teile entsprechen?

Ich denke, den vollen Prei s für Neuteile soltest du zehlen, alles andere führt zum Einen - falls es noch nicht schon so weit ist - zum Ende einer Freundschaft und kommt dich zum Anderen am Ende noch teurer, da du dann evtl. Gerichtskosten eines verlorenen Prozesses an der Backe hättest - zusätzlich zu den zu zahlenden Ersatzteilen.

Einzige Möglichkeit zur Einsparung ist, die Teile bei der Herstellerfirma direkt zun ordern und mit Hinweis auf dein Missgeschick einen Preisnachlass herauszuholen!

Ist dies Rechtens

Ja. Ein geliehenes Stück muss man wie geliehen zurückgeben.

Siehe auch Mietwagen! Ganz klassisch. Beim Mietwagen geht es zwar um bezahlte Überlassung, man muss aber trotzdem für alle danach entstandenen Schäden aufkommen.

In dem hier angesprochenen Fall ist es doch nur eine Ehrensache um sich zu entschuldigen, dass man die fünf abgebrochenen Teile fachmännisch auf eigene Kosten ersetzen lässt bevor man das Bohrgerät zurück gibt.

Wenn man jetzt noch fragt ob man eine Schuld trägt, grenzt das an Blasphemie.

nur, wenn’s keinen nüchternen Preiß gibt…
sorry, aber der musste sein.

bloß wenn dees a Saupreiß is, sou a krawottischer.

Nix für ungut, aber es ist halt so: Borgen bringt Sorgen, dazu gehört, dass das Leihgerät im gleichen Zustand wieder zurückgegeben wird. Wenn sich die Einzelteile nicht gebraucht besorgen lassen, gibt’s halt neue.

Wenn ich mir was leihe, schaue ich es meist gar nicht so genau an - ein Fehler, bin aber noch nie dabei eingegangen. Das führt allerdings dazu, dass zB die Mischtrommel sauberer zurückgeht als ich sie bekommen habe. Ich hatte dafür auch noch nie Probleme, ein zweites Mal was auszuleihen.

Gruß Ralf

Servus, Klaus

es ist doch wohl Ehrensache, geliehene Sachen vollständig und intakt zurückzugeben.
Außerdem hätte das Mieten eines Bohrgerätes wahrscheinlich mehr gekostet.
Und wofür, wenn nicht für solche Fälle, gibts ne private Haftpflichtversicherung?

Gruß Manu

Hallo auch,

es ist doch wohl Ehrensache, geliehene Sachen vollständig und
intakt zurückzugeben.

und dafür gibt es ein *

Und wofür, wenn nicht für solche Fälle, gibts ne private
Haftpflichtversicherung?

wenn man(n) eine hat…

Gruß Angus

Hallo,

Und wofür, wenn nicht für solche Fälle, gibts ne private
Haftpflichtversicherung?

Das muß aber eine sehr gute sein. In aller Regel sind geliehene Sachen nicht versichert - sonst könnte man einfach die Wohnung tauschen, dann wäre alles nur geliehen…

Cu Rene

ja, denn du hast sein eigentum beschädigt.

dass du allerdings sowas fragst, ist schon ein hammer:smile: es ist doch wohl selbstverständlich, etwas geborgtes im ordentlichen und kompletten zustand zurückzugeben, ganz ohne recht und gesetz.