Hallo, meine Oma ist vor 3 Monaten gestorben. Es existierte ein Sparbuch, mein Vater hatte Vollmacht. Er hat nach ihrem Tode mit dem Geld vom Sparbuch (ca.5000 euro) Kosten für die Beerdigung usw. bezahlt. Erst jetzt hat er erfahren (bei der Bank) dass die Oma ihm das Sparbuch vererbt hat. Nun sind da nur noch 500 Euro drauf. Kann mein Vater das Beerdigungsgeld vom Gesamterbe (1 Haus, 6 Geschwister) für sich abziehen? Meiner Meinung hat die Oma ihm ja das Sparbuch zum Todeszeitpunkt vererbt, und da waren ja noch 5000 Euro drauf. Wer kann mir da weiterhelfen?
Beerdigungskosten sind sog. Nachlassverbindlichkeiten, die bei der Berrechnung von Pflichtteilsansprüchen selbstverständlich berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo Philipp,
das heißt also, mein Vater kann die Kosten vom Erlös des Hauses abziehen und für sich die 5000 Euro des Sparbuchs behalten?
Hallo Philipp,
das heißt also, mein Vater kann die Kosten vom Erlös des
Hauses abziehen und für sich die 5000 Euro des Sparbuchs
behalten?
So im Groben, ja.
Hallo,
also, die Sache ist die, dass wenn der Vater das Geld bei der Sparkase nicht geerbt hat, sondern eine Verfügung „zugunsten Dritter“, also zugunsten des Vaters bestanden hat, wie das bei den Banken möglich und üblich ist, dann fällt das Guthaben gar nicht in den Nachlass, sondern gehört -mit welcher Auflage auch immer- dem Vater allein als Gabe vor dem Tod. Ein richtiges Testament kann eigentlich bei der Bank nicht gelegen haben (evtl. nur im Schließfach), dann hätte diese bei Gericht eröffnet werden müssen.
Wie dem auch sei, die Kosten jeder Beerdigung haben die Erben vom Erbteil aufzubringen, so steht es im Gesetz. Also vom Nachlass der Oma (ohne Sparbuch) ist die Beerdigung zu bezahlen.
Dem ist nun mal gesetzlich so.
MfG
PB
Hallo,
grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Beerdigung,
also kann die aus der Erbmasse insgesamt genommen werden.
Ich würde sagen, dass das Sparbuch ein Vermächnis gewesen sit und deinem Vater daher der volle Betrag zusteht, aber dafür muss er sich mit den Erben auseinander setzen.
Hallo Elahasi,
wenn kein Testament vorhanden ist erben die Kinder der Großmutter alle zu gleichen Teilen. Die Beerdigungskosten müssen alle Erben zu gleichen Teilen bezahlen. Das Haus und die 5000 Euro müssen sich alle Erben teilen. Alle müssen sich auch an den Berdigunskosten beteiligen. Ich hoffe weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Gruß
Günter
Hallo, meine Oma ist vor 3 Monaten gestorben. Es existierte
ein Sparbuch, mein Vater hatte Vollmacht. Er hat nach ihrem
Tode mit dem Geld vom Sparbuch (ca.5000 euro) Kosten für die
Beerdigung usw. bezahlt. Erst jetzt hat er erfahren (bei der
Bank) dass die Oma ihm das Sparbuch vererbt hat. Nun sind da
Ich bin keine Juristin, frag mal beim Nachlassgericht, ruf beim Amstsgericht an, welches zuständig ist und frag sie.
nur noch 500 Euro drauf. Kann mein Vater das Beerdigungsgeld
vom Gesamterbe (1 Haus, 6 Geschwister) für sich abziehen?
Meiner Meinung hat die Oma ihm ja das Sparbuch zum
Todeszeitpunkt vererbt, und da waren ja noch 5000 Euro drauf.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Hallo, die Bestattungskosten können in jedem Falle von der Erbmasse in Abzug gebracht werden. Es sollte zumindest ein Gemeinschaftlicher Erbschein vorliegen, damit feststeht, wer zum Kreis der Erben zählt. MfG löwenkind
§ 1968 BGB. Alle Erben haften für die Beerdigungskosten. Die anteiligen Beerdigungskosten können von den anderen erben also gefordert werden.
ml.
Hallo,
nach Deiner Beschreibung unterstelle ich nicht und dass die 6 Personen eine Erbengemeinschaft darstellen. Das Sparbuch scheint mir eine Schenkung von Todes wegen zu sein (muss beim Finanzamt als Erbe mit angegeben werden).
Nun zu Deiner Frage: Die beerdigungskosten müssen vor Erbaaufteilung vom Erbe bezahlt werden, d.h. Dein Vater hätte m.E. Anspruch auf das gesamte Spaguthaben und die andern fünf müssten ihren Anteil an ihn bezahlen bzw., bei der Hausverwertung muss er entsprechend berücksichtigt werden.
Ingeborg
Hallo,
ich kann mir den Sachverhalt so nicht vorstellen.
Mit dem Tod des Erblassers werden von der Bank
erstmal alle Konten gesperrt bis das Nachlassgericht
den Verlauf der Eerbschaft festsetzt.
Gruß
Hallo,die Beerdigungskosten muss der Erbe bezahlen,gibt es mehrere,so werden die Kosten unter diesen aufgeteilt.Das Teilen der Kosten richtet sich nach der Höhe des Anteils.Also einer der weniger bekommt,zahlt auch weniger!
L.G
herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.
Die Beerdigungskosten sind grundsetzlich von den Erben
zu tragen.
Grundsätzlich hat ihr Vater - als Vermächtnisnehmer -
einen Anspruch auf das Vermächtnis in dem Zustand als es
am Todestag war - also mit dem vollen Betrag.
Etwas anders würde allenfalls dann gelten, wenn die Oma
ihn damit beauftragt hat, die Kosten ihrer Beerdigung
vom Sparbuch zu bezahlen.
Sollte das Sparbuch bereits zu Lebzeiten geschenkt
worden sein, - als Vertrag zugunsten Dritte - hätte ihr
Vater die 5.000 quasi aus seinem eigenen Vermögen
bezahlt, und könnte dann dass Geld von den Erben
zurückfordern.
Sie sehen die Sache kann komplizierte sein, als man so
annimmt.
Weiter Hinweise finden Sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de
Hallo, meine Oma ist vor 3 Monaten gestorben. Es
existierte
ein Sparbuch, mein Vater hatte Vollmacht. Er hat nach
ihrem
Tode mit dem Geld vom Sparbuch (ca.5000 euro) Kosten
für die
Beerdigung usw. bezahlt. Erst jetzt hat er erfahren
(bei der
Bank) dass die Oma ihm das Sparbuch vererbt hat. Nun
sind da
nur noch 500 Euro drauf. Kann mein Vater das
Beerdigungsgeld
vom Gesamterbe (1 Haus, 6 Geschwister) für sich
abziehen?
Meiner Meinung hat die Oma ihm ja das Sparbuch zum
Todeszeitpunkt vererbt, und da waren ja noch 5000 Euro
drauf.
Wer kann mir da weiterhelfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Gruß aus Bornheim-Uedorf
Hallo!
Soweit ich weiß ist Ihr Vater mit dem Todesfall automatisch Erbe geworden, d.h. er hat die Beerdigung dann von seinem eigenen Geld (eben das auf dem Sparbuch) bezahlt. Die Kosten für die Beerdigung wird er also nur gütlich vom Rest der Familie einfordern können, aber einen Anspruch auf Ausgleich aus dem Rest der Erbmasse steht ihm meines Wissens nicht zu.
Liebe Grüße
Hallo Elahasi,
ich denke, dass die Beerdigungskosten vom Gesamterbe abgezogen werden können (Nachlassverbindlichkeit).
Damit müsste ihm eigentlich das gesamte Sparguthaben zustehen, wenn es sich um ein Vermächtnis handelt. Dies ist nur eine Vermutung, bin ja kein Rechtsanwalt.
mfg
Lara50
Berdigungskosten sind meines Wissens von dem Gesamten Erbe zu bezahlen als Verbindlichkeitskosten.Das Sparbuch war ein Vermächtnis nur für Ihren Vater bestimmt.