Kann Erzieherin in einer U3,als EK bezahlt werden?

Hallo zusammen! Ich habe mal eine Frage an euch.
Ich bin gerade im Anerkennungsjahr meiner Erzieherausbildung. Ich habe das Angebot bekommen in meiner Einrichtung zu bleiben, also als staatlich anerkannte Erzieherin. Allerdings in einer U3 Gruppe. Mir wurde eine zweite Fachkraftstelle angeboten und eigentlich auch schon zugesagt. Von jetzt auf gleich hieß es, dass ich zwar in diese Gruppe komme, aber als Ergänzungskraft. Geht das überhaupt, wenn nur eine Fachkraft in dieser Gruppe ist und es schon eine Ergänzungsstelle von 27,5 Std. gibt? Soweit ich weiß müssen zwei Fachkräfte in dieser Gruppe sein! Oder können sie mich trotz meiner Stelle als zweite Fachkraft wie eine Kinderpflegerin bezahlen? Ich hoffe das mir jemand helfen kann. DANKE!

Hallo Maren,

so genau kann ich das jetzt nicht beantworten.
Ich habe aber zu der Verteilung der Fachkräfte eine Seite im Internet gefunden :wink:

http://www.angelstrolche.de/werpasstauf/index.php

Vielleicht hilft die das ja weiter?!

Gruß Nadine

Hallo Maren,

ja das kann sein!
Denn eine Erzieherin ist zwar immer eine Fachkraft, ist aber oft nur als Gruppenleitung auch als solche eingestellt. Die Ergänzungskräfte sollen trotzdem meist Erzieherinnen sein, denn dann sind ja genug „Fachkräfte“ da!
Nach KIBIZ - Gesetz in NRW obliegt es der Leitung bzw. dem Träger die Fachkraftstunden auf die Einrichtung zu verteilen, die sich nach Größe des Kigas, Gruppenstärke und Gruppenform ergeben. Es ist davon auszugehen, dass Deine Einrichtung weiß, wie viele Fachkraftstunden zur Verfügung stehen, bzw. dann auch finanziert werden. Das ist eben für jede Einrichtung sehr individuell!
Entweder wirst Du nun als Fachkraft oder als Ergänzungskraft eingestellt. Das muss doch vorher klar sein?!
Du könntest Dich an die Fachberatung Eures Trägers wenden, um eine spezielle Auskunft über Eure Situation zu bekommen, aber warum sollte Dein Kindergarten Dich nicht als Fachkraft einstellen, wenn es möglich wäre?

Gruß
Anja

Hallo Maren,

leider habe ich damit keine Erfahrung.

Viele Grüße Moni

ja, hier würde ich gerne helfen, bin aber aus dem Prozedere zu lange raus und kenne die gesetzlichen Regelungen nicht mehr nach heutigem Stand.
Tut mir leid.
Jedoch müßte es in den zuständigen Senatsstellen hierauf eine Antwort geben, viel Glück, Cl. Lauer

Hallo liebe Maren,

Du kannst als Erzieherin auf jeden Fall als Zweitkraft eingesetzt werden und ein geringeres Gehalt bekommen. Das hat nichts mit Deiner Qualifikation sondern mit Deinem Aufgabenbereich zu tun. Die Gruppenleiterin hat mehr Aufgaben und Du unterstützt sie dabei. Du kannst nach einer Stellenbeschreibung für die jeweilige Stelle fragen. In der Stellenbeschreibung sind alle Aufgaben der Gruppenleitung bzw. der Zweitkraft genau aufgelistet.

Viel Spass bei Deiner neuen Arbeit!

Liebe Grüße,
Steffi