Und zwar:zb der Gutachter schreibt im Bericht es liegt eine Erziehung Einschränkung vor aber hat mit kindeswohl Gefährdung nichts zu tun und Erziehung Wiederherstellung durch öffentliche Hilfen möglich. Kann es dann sein das die Kinder bei uns bleiben dann?
Ja, genau das bedeutet es.
Jedenfalls laut Gutachten und das wird vom Gericht und Jugendamt wohl anerkannt werden.
Nur, was sollen die vielen Fragen. Gestern eine Frage und heute ist das Gutachten schon da ? Das wäre aber merkwürdig !
Hallo Aslan_Yalcin,
ich kann mich duck313 nur anschließen.
Ansonsten: Bitte schreibe doch einfach an deinem letzten Posting weiter!
Wer dir Hilfestellung leisten möchte, muss ständig suchen und nachlesen, was du schon geschrieben hast, weil du immer nur Teilchen des Geschehens bekannt gibst.
Den Kindern alles Gute!
Gruß
dafy