Kann Ex-Stromanbieter Versorgung abklemmen?

Angenommen man hat den Stromanbieter gewechselt und für den Überbrückungszeitraum schaltet sich der lokale Netbetreiber ein und versorgt einen mit Strom. Ist dieser bei offener Forderung berechtigt den Strom abzuklemmen wenn man bei einem anderen Stromanbieter den aktuellen Strom bezieht?

Warum wurde denn die offene Forderung an den lokalen Netzbetreiber nicht gezahlt?

Warum wurde denn die offene Forderung an den lokalen
Netzbetreiber nicht gezahlt?

Grund A: es darf gesperrt werden,
Grund B: es darf nicht?

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wem gehört denn die lokale Leitung, wenn nicht dem lokalen Versorger mit der offenen Rechnung?

Die offene Forderung gehört dem lokalen Netzbetreiber der auch übergangsweise eingesprungen ist mit der Engergielieferung bis der neue Anbieter soweit war. Dies geschah ohne Ankündigung des Netzbetreibers und ohne Abschlagszahlungsplan da sont Abschläge gezahlt worden wären. Die offene Forderung konnte wegen Hartz4 nicht beglichen werden da der aktuelle Stromlieferant einen recht hohen Abschlag fordert.