Kann exmann 50% zurückfordern?

Guten Tag,

es gibt schon seit der beziehung nur stress und ärger mit einem (inzwischen) exmann. nun ist er auf die idee gekommen, seiner exfrau die kosten aus der letzten gemeinsamen ehewohnung zur hälfte in rechnung zu stellen, z.b. 10 monate miete, davon will er nun 5 monate rückerstattet bekommen, dito strom und heizung.
die rechnungen sind aus 2007 - sie haben die gesetzliche zugewinngemeinschaft gehabt, bei scheidung 2009 wurde finanzielles (rente, versorgungsausgleicht etc.) geregelt. meines erachtens kann er damit nicht mehr kommen, dennoch möchte er den gerichtlichen weg beschreiten, sofern sie seiner „zahlungsaufforderung“ nicht nachkommt. hat er dazu die möglichkeit?

besten dank für eure hilfe!!!

Hallo,

soweit ich weiss, kann ein Ehegatte nur Miete auf den von ihm zu zahlenden Unterhalt anrechnen, wenn beide - getrennt lebenden - Eheleute (noch) in der gemeinsamen Wohnung leben. Dann wird der gemäß der Aufteilung der Wohnfläche zu ermittelnde Mietzins entsprechend angerechnet.

Nach Auszug eines Ehegatten aus der gemeinsamen Wohnung haftet er - so meine ich - nur noch im Außenverhältnis für den Mietzins durch den gemeinsam unterschriebenen Mietvertrag, bis zur Auflösung dieses Vertrages.

Gruß
Nita

hallo nita,

danke für deine antwort…es leben beide nicht mehr in dieser wohnung! sie wurde am 30.06.2007 an die hausverwaltung abgegeben. nun kommt er nach über zwei jahren mit der idee, aus den 10 monaten mietzeit, fünf zur hälfte rückerstattet zu bekommen, obwohl beide gemeinsame kasse hatten.

aber deine antwort war sehr aufschlussreich für mich, danke