Mein Mann hat im letzten Jahr seine Restschuldbefreiung erhalten. In diesem Jahr hat das Finanzamt endlich meinem Antrag auf Verlustrücktrag für das Jahr 2008 stattgegeben (Guthaben) und prüft nun tatsächlich, ob es noch Forderungen aus Insolvenzzeiten aufrechnen kann. Geht das auch jetzt noch? Wir wurden gemeinsam veranlagt, der Verlust betrug jedoch nur mich, die Insolvenz ist nun fast ein Jahr vorbei.
Keine Ahnung !
Sorry
hall kerml,
also punkt eins: auch wenn der verlustrücktrag nur dich betrifft, so hab ihr dennoch eine gemeinsame veranlagung, wenn ich das richtig verstanden habe. und bei einer gemeinsamen veranlagung gehen guthaben und zahlungen auf beide eheleute über. lediglich bei einer getrennten veranlagung könnt ihr separat abrechnen.
punkt zwei: da es sich um steuerschulden handelt und diese in der rangordnung einer insolvenz an oberster stelle steht, wenn es ums bezahlen geht, so ist es völlig normal, dass das finanzamt seinen teil haben will.
punkt drei: hier bin ich mir nicht ganz sicher, aber normaler weise ist es so, dass in dem jahr, in dem die schuld oder das guthaben entstanden ist…bei dir also 2008…alles in die insolvenz einfließt. daher ist eine restschuldbefreiung in 2009 oder 2010 irrelevant. denn dein guthaben bezieht sich ja auf 2008.
wie gesagt, da weiß ich aber nicht 100prozentig bescheid und empfehle dir dich an deinen steuerberater oder insolvenzverwalter zu wenden.
ich denke das es auch darauf ankommt, ob dein mann eine privatinsolvenz gemacht hat oder ob es eine insolvenz mit einer firma war.
ich hoffe ich konnte dir helfen.
mfg
Hallo Kerml,
ich gehe davon aus, dass der Betrag, den das Finanzamt verrechnen will, von diesem zur Tabelle angemeldet worden war. Alle Forderungen, die zur Tabelle angemeldet waren, sind nach der Restschuldbefreiung erloschen und können auch nicht mehr aufgerechnet werden. Denn der Sinn dieser Restschuldbefreiung ist eben, dass es keine (Rest-)Schulden mehr gibt, da Sie von diesen befreit sind.
Sollte das Finanzamt trotzdem etwas verrechnen, sollten Sie einen Widerspruch hiergegen in Erwägung ziehen.
Viele Grüße
Donas
Also, das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert,
dass es kaum grundsätzliche Entscheidungen gibt.
In der geschilderten Situation hilft nach meiner Ein-
schätzung nur ein Steuerberater, der sich vor allen Dingen im Insolvenzrecht auskennt.
Das ist der einzige richtige gangbare Weg, um mit dem
Finanzamt auf gleicher Höhe diskutieren zu können.
Tut mir leid, mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
Holzbein
Hallo
Hierzu kann ich leider nichts sagen. Es tut mir leid.
Hallo,
leider kann und darf ich keine auskunft geben (gegenstand rechtsberatung) -
am besten einen steuerberater kontaktieren (mit bitte um schriftliche auskunft).
mfg ignaz