Kann finanzbeamter die behörde wechseln?

Hallo,

ich habe schon gegoogelt, kann aber leider nichts daruber finden.

Ichbin finanzbeamter und meine frage ist, ob man als Finanzbeamter auch zum beispiel im einwohnermeldeamt, bürgerbüro etc. arbeiten kann, da es ja auch Behörden sind.

Vielleicht weiß das ja jemand.

Danke!

Hallo,

ich habe schon gegoogelt, kann aber leider nichts daruber
finden.

Ichbin finanzbeamter und meine frage ist, ob man als
Finanzbeamter auch zum beispiel im einwohnermeldeamt,
bürgerbüro etc. arbeiten kann, da es ja auch Behörden sind.

Hallo,
generell können auch Beamte von Behörde zu Behörde wechseln. Jedoch kommt es darauf welche Laufbahn derjenige eingeschlagen hat.
Als Finanzbeamter sind Sie im Normalfall beim zuständigen Bundesland beschäftigt.

Sie könnten theoretisch sich auch beim Einwohnermeldeamt /Bürgerbüro als Beamter bewerben, dort wären Sie jedoch bei der Stadt-bzw. Gemeindeverwaltung beschäftigt. Bei der Stadtverwaltung gibt es auch sogenannte „Beamtenstellen“,da Sie jedoch keine Verwaltungsprüfung sondern sehr wahrscheinlich die allgem.Finanzprüfung abgelegt haben wird es dann schon etwas schwierig eine adäquate Stelle zu finden, mit Sicherheit würden Sie eine niedrigere Stellendo tierung als jetzt erhalten.

Selbstverständlich haben die Stadtverwaltungen überwiegend Angestellten-Stellen so das Sie auch vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis wechseln könnten. Dies würde aber wenig Sinn machen, da Sie als Finanzbeamter sicherlich die Besold. A 8 besitzen
beim Bürger-bzw.Einwohnermeldeamt haben Sie als Angestellter (soweit mir früher bekannt war) BAT VII/VI b, das hieße ungefähr A 6 oder max. A 7.
Auf jeden Fall würden Sie sich finanziell schlechter stellen.
Welche Stelle haben Sie beim Finanzamt A 8 oder im gehobenen Dienst?

LG Holger

Hallo,

Dienstherr von Beamten können der Bund, das Land oder die Kommune sein. Entsprechend sind unterschiedliche Rechtsvorschriften bei einer etwaigen Abordnung, Umsetzung, Versetzung, etc., anzuwenden (z.B. BStatusG, BBG, LandesBG).

Innerhalb der Personalhoheit eines Dienstherrens ist ein Wechsel in eine andere Verwendungsposition möglich. Bsp.: Ein Polizeibeamter wird außendienstunfähig. Der Dienstherr, das Land, kann den Polizeibeamten als Verwaltungsbeamten in der Innenverwaltung einsezten.

Ein Wechsel zwischen den Dienstherren ist nur durch Kündigung und Neueinstellung möglich. Jeder Dienstherr kann grundsätzlich nur über sein Personal in seinem Zuständigkeitsbereich verfügen.

Ein Finanzbeamter ist nach meinem Kenntnisstand ein Landesbeamter. Das Einwohnermeldeamt ist Sache der Kommune. Es sind zwei unterschiedliche Dienstherren zuständig. Ein Wechsel ist somit nur durch Kündigung und Neueinstellung möglich.

Warum willst du wechseln?

Viele Grüße.

Hallo,

eine weite Möglichkeit wäre einen Tauschpartner zu suchen und einen Dienstpostentausch durchzuführen.

Google bringt bereits auf der ersten Seiten unter: " Dienstpostentausch, Dienststellentausch " oder „Netzwerk für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst“ ein Ergebnis hierzu.

Liebe Grüße Klaus