Hallo,
Ich habe im August einen Drucker der Marke Epson gekauft. Er
hat ungefähr 30 Seiten problemlos ausgespuckt, dann druckte er
Streifen. Ich habe geglaubt, dass es an der Patrone liegen
müsse und eine neue gekauft.
Wir lernen daraus: Drucker kauft man generell nach dem Preis der Ersatzpatronen, NIE nach dem Preis des Gerätes!
Ungeschickt war in dieser Situation auch daß Du an dieser Stelle nicht sofort zum Verkäufer gegangen bist und den Mangel reklamiert hast. Du hast erstens unnötig in eine Ersatzpatrone investiert und 2. Deine Verhandlungsposition geschwächt weil man Dir jetzt den Einsatz einer fremden Patrone vorwirft.
Da sich das Problem dadurch aber nicht
besserte, habe ich meinen Garantieanspruch geltend gemacht.
Besser: Deinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch.
Als der Drucker aus der Reparatur kam, trat dasselbe Phänomen
auf: etwa 30 Seiten problemlos, dann erneut Streifen. Ich habe
ihn also wieder hingebracht. Nach der zweiten Reparatur hatte
ich das Szenario noch mal, außer dass diesmal die 30
problemlosen Seiten wegfielen - meiner Ansicht nach war der
Drucker schlichtweg überhaupt nicht repariert worden.
Da auch der dritte Reparaturversuch dasselbe Ergebnis brachte,
habe ich heute morgen den Drucker zurückgebracht, da ich der
Ansicht war (und bin), dass ich nach der dritten erfolglosen
Reparatur Anspruch auf Kostenerstattung habe.
ABER: Mediamarkt bzw. Epson behauptet, dass dieser verfällt,
wenn man mit nicht-Original-Patronen druckt. Also kein Geld
zurück. Meine Frage:
- Ist es „legal“ den Garantieanspruch verfallen zu lassen,
wenn ich Patronen einsetze, nicht nicht von Epson stammen?
Wenn in den Garantiebestimmungen steht (vermutlich) daß Originalpatronen verwendet werden müssen verlierst Du die Garantie, IMHO aber keineswegs den Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung.
Natürlich hat das Geständnis, eine fremde Patrone benutzt zu haben, Deine Verhandlungsposition nicht gerade verbessert. Trotzdem denke ich daß Du Ansprüche stellen kannst, der Verkäufer kann nicht einfach behaupten daß die fremde Tinte den Drucker zerstört habe - vor allem auch deswegen nicht weil er ja schon mit der richtigen Patrone nicht funzte und Du erst dann die Ersatzpatrone beschafft hast. Der Mangel war also von Anfang an da.
Da nach der Schuldrechsreform eine Beweislastumkehr stattgefunden hat muß Dir in den 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer nachweisen daß die Ware fehlerfrei war - nicht Du als Käuferin mußt beweisen daß sie einen Mangel hatte.
Zwar unterstellt man Dir jetzt daß Du mit der falschen Tinte selber den Fehler verursacht hast. Ich denke aber daß man so „billig“ nicht argumentieren kann. Erstens war der Fehler auch schon mit der Originalpatrone da und zweitens sagt einem der Menschenverstand auch daß die fremde Tinte wohl nicht so schlimm ist daß sie den Drucker lahmlegt.
- Habe ich irgendeine Möglichkeit, gegen das Verhalten von
Epson vorzugehen (einen nicht reparierten bzw. nicht
funktionstüchtigen Drucker als „repariert“ zurückzuschicken)?
Du kannst ihnen nicht beweisen daß das Gerät nicht repariert wurde. Also behauptest Du es auch besser nicht. Im übrigen leitet das die ganze Argumentation auf die falsche Schiene.
Der Drucker ging von Anfang an nicht, also ist der Media Markt (als Dein Handelspartner - was Epson sagt interessiert nicht, mit denen hast Du keinen Kaufvertrag) in der Pflicht - siehe Schuldrechtsreform.
Ich würde, wenn die Verhandlungen mit dem Verkäufer nicht fruchten gleich mit einem höheren Angestellten sprechen, sowas wirkt oft Wunder. Am besten bist Du freundlich und drückst etwas auf die Tränendrüse wegen armer Studentin, suchst Dir auch am besten einen Zeitpunkt aus an dem viele Kunden im Laden sind und dementsprechend mitbekommen daß Du unzufrieden bist. Der Angestellte wird die Sache schnell klären wollen 
Klappt das nicht würde ich schriftlich weitermachen und Fristen setzen, mit dem Anwalt drohen etc.
Ansonsten hab’ ich noch 2 Links für Dich:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gese…
Gruß,
MecFleih