Kann Garantie verfallen?

Hallo,

ich habe ein etwas seltsames Problem und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Ich habe im August einen Drucker der Marke Epson gekauft. Er hat ungefähr 30 Seiten problemlos ausgespuckt, dann druckte er Streifen. Ich habe geglaubt, dass es an der Patrone liegen müsse und eine neue gekauft. Allerdings keine Original-Epson-Patrone (weil die schlichtweg nicht finanzierbar sind). Da sich das Problem dadurch aber nicht besserte, habe ich meinen Garantieanspruch geltend gemacht.

Als der Drucker aus der Reparatur kam, trat dasselbe Phänomen auf: etwa 30 Seiten problemlos, dann erneut Streifen. Ich habe ihn also wieder hingebracht. Nach der zweiten Reparatur hatte ich das Szenario noch mal, außer dass diesmal die 30 problemlosen Seiten wegfielen - meiner Ansicht nach war der Drucker schlichtweg überhaupt nicht repariert worden.

Da auch der dritte Reparaturversuch dasselbe Ergebnis brachte, habe ich heute morgen den Drucker zurückgebracht, da ich der Ansicht war (und bin), dass ich nach der dritten erfolglosen Reparatur Anspruch auf Kostenerstattung habe.

ABER: Mediamarkt bzw. Epson behauptet, dass dieser verfällt, wenn man mit nicht-Original-Patronen druckt. Also kein Geld zurück. Meine Frage:

  1. Ist es „legal“ den Garantieanspruch verfallen zu lassen, wenn ich Patronen einsetze, nicht nicht von Epson stammen?

  2. Kann Epson mir nachweisen, dass nicht-Original-Patronen in dem Drucker gewesen sind? (Jetzt sind natürlich Original-Patronen drin!)

  3. Habe ich irgendeine Möglichkeit, gegen das Verhalten von Epson vorzugehen (einen nicht reparierten bzw. nicht funktionstüchtigen Drucker als „repariert“ zurückzuschicken)?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

SRP

Hallo,

ich habe ein etwas seltsames Problem und hoffe, dass mir hier
jemand weiterhelfen kann.

Ich habe im August einen Drucker der Marke Epson gekauft. Er
hat ungefähr 30 Seiten problemlos ausgespuckt, dann druckte er
Streifen. Ich habe geglaubt, dass es an der Patrone liegen
müsse und eine neue gekauft. Allerdings keine
Original-Epson-Patrone (weil die schlichtweg nicht
finanzierbar sind). Da sich das Problem dadurch aber nicht
besserte, habe ich meinen Garantieanspruch geltend gemacht.

Als der Drucker aus der Reparatur kam, trat dasselbe Phänomen
auf: etwa 30 Seiten problemlos, dann erneut Streifen. Ich habe
ihn also wieder hingebracht. Nach der zweiten Reparatur hatte
ich das Szenario noch mal, außer dass diesmal die 30
problemlosen Seiten wegfielen - meiner Ansicht nach war der
Drucker schlichtweg überhaupt nicht repariert worden.

Da auch der dritte Reparaturversuch dasselbe Ergebnis brachte,
habe ich heute morgen den Drucker zurückgebracht, da ich der
Ansicht war (und bin), dass ich nach der dritten erfolglosen
Reparatur Anspruch auf Kostenerstattung habe.

ABER: Mediamarkt bzw. Epson behauptet, dass dieser verfällt,
wenn man mit nicht-Original-Patronen druckt. Also kein Geld
zurück. Meine Frage:

  1. Ist es „legal“ den Garantieanspruch verfallen zu lassen,
    wenn ich Patronen einsetze, nicht nicht von Epson stammen?

Die Garantie kann verfallen, jenachdem was in den Garantiebestimmungen steht.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung dagegen nicht, und wenn der Drucker nach 30 Seiten schon aufhört richtig zu drucken sollte ein Fehler von vornerein bestanden haben, der eben in die Sachmängelhaftung fällt.

  1. Kann Epson mir nachweisen, dass nicht-Original-Patronen in
    dem Drucker gewesen sind? (Jetzt sind natürlich
    Original-Patronen drin!)

Die finden das wohl tatsächlich raus, ein Bekannter hatte ein ähnliches Problem aber ausserhalb der damaligen Gewährleistungsfrist…

Grüsse

Hallo,

Ich habe im August einen Drucker der Marke Epson gekauft. Er
hat ungefähr 30 Seiten problemlos ausgespuckt, dann druckte er
Streifen. Ich habe geglaubt, dass es an der Patrone liegen
müsse und eine neue gekauft.

Wir lernen daraus: Drucker kauft man generell nach dem Preis der Ersatzpatronen, NIE nach dem Preis des Gerätes!

Ungeschickt war in dieser Situation auch daß Du an dieser Stelle nicht sofort zum Verkäufer gegangen bist und den Mangel reklamiert hast. Du hast erstens unnötig in eine Ersatzpatrone investiert und 2. Deine Verhandlungsposition geschwächt weil man Dir jetzt den Einsatz einer fremden Patrone vorwirft.

Da sich das Problem dadurch aber nicht
besserte, habe ich meinen Garantieanspruch geltend gemacht.

Besser: Deinen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch.

Als der Drucker aus der Reparatur kam, trat dasselbe Phänomen
auf: etwa 30 Seiten problemlos, dann erneut Streifen. Ich habe
ihn also wieder hingebracht. Nach der zweiten Reparatur hatte
ich das Szenario noch mal, außer dass diesmal die 30
problemlosen Seiten wegfielen - meiner Ansicht nach war der
Drucker schlichtweg überhaupt nicht repariert worden.

Da auch der dritte Reparaturversuch dasselbe Ergebnis brachte,
habe ich heute morgen den Drucker zurückgebracht, da ich der
Ansicht war (und bin), dass ich nach der dritten erfolglosen
Reparatur Anspruch auf Kostenerstattung habe.

ABER: Mediamarkt bzw. Epson behauptet, dass dieser verfällt,
wenn man mit nicht-Original-Patronen druckt. Also kein Geld
zurück. Meine Frage:

  1. Ist es „legal“ den Garantieanspruch verfallen zu lassen,
    wenn ich Patronen einsetze, nicht nicht von Epson stammen?

Wenn in den Garantiebestimmungen steht (vermutlich) daß Originalpatronen verwendet werden müssen verlierst Du die Garantie, IMHO aber keineswegs den Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung.
Natürlich hat das Geständnis, eine fremde Patrone benutzt zu haben, Deine Verhandlungsposition nicht gerade verbessert. Trotzdem denke ich daß Du Ansprüche stellen kannst, der Verkäufer kann nicht einfach behaupten daß die fremde Tinte den Drucker zerstört habe - vor allem auch deswegen nicht weil er ja schon mit der richtigen Patrone nicht funzte und Du erst dann die Ersatzpatrone beschafft hast. Der Mangel war also von Anfang an da.

Da nach der Schuldrechsreform eine Beweislastumkehr stattgefunden hat muß Dir in den 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer nachweisen daß die Ware fehlerfrei war - nicht Du als Käuferin mußt beweisen daß sie einen Mangel hatte.
Zwar unterstellt man Dir jetzt daß Du mit der falschen Tinte selber den Fehler verursacht hast. Ich denke aber daß man so „billig“ nicht argumentieren kann. Erstens war der Fehler auch schon mit der Originalpatrone da und zweitens sagt einem der Menschenverstand auch daß die fremde Tinte wohl nicht so schlimm ist daß sie den Drucker lahmlegt.

  1. Habe ich irgendeine Möglichkeit, gegen das Verhalten von
    Epson vorzugehen (einen nicht reparierten bzw. nicht
    funktionstüchtigen Drucker als „repariert“ zurückzuschicken)?

Du kannst ihnen nicht beweisen daß das Gerät nicht repariert wurde. Also behauptest Du es auch besser nicht. Im übrigen leitet das die ganze Argumentation auf die falsche Schiene.

Der Drucker ging von Anfang an nicht, also ist der Media Markt (als Dein Handelspartner - was Epson sagt interessiert nicht, mit denen hast Du keinen Kaufvertrag) in der Pflicht - siehe Schuldrechtsreform.

Ich würde, wenn die Verhandlungen mit dem Verkäufer nicht fruchten gleich mit einem höheren Angestellten sprechen, sowas wirkt oft Wunder. Am besten bist Du freundlich und drückst etwas auf die Tränendrüse wegen armer Studentin, suchst Dir auch am besten einen Zeitpunkt aus an dem viele Kunden im Laden sind und dementsprechend mitbekommen daß Du unzufrieden bist. Der Angestellte wird die Sache schnell klären wollen :smile:

Klappt das nicht würde ich schriftlich weitermachen und Fristen setzen, mit dem Anwalt drohen etc.

Ansonsten hab’ ich noch 2 Links für Dich:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=gese…

Gruß,

MecFleih

Wir lernen daraus: Drucker kauft man generell nach dem Preis
der Ersatzpatronen, NIE nach dem Preis des Gerätes!

Richtig. Dies kann nicht oft genug „vorgebetet“ werden.

epsontinte
Hi,
Das Problem ist, daß es bei Ersatzpatronen welche gibt die eine Tinte verwenden
die chemisch sich nicht mit der Originaltinte verträgt.
Das bedeutet das beim Wechsel die Tinte ausflocken kann, wenn keine
Reinigungskartusche dazwischen verwendet wurde.
Wenn also verklumpte Tinte im Gerät ist, dann bemerkt der Service das.

Vielleicht hilft es ja mit einer Reinigungskartusche und einigen Reinigungszyklen
das Gerät selbst wieder flott zu bekommen.

selbstverständlich sollte man das Gerät nur mit Originalkartusche zum Service
bringen.
wenn vorher eine Ersatzkartusche drinnen war, die eine ähnliche Tinte verwendet,
merken die das denke ich nicht, am besten einige Reinigungszyklen machen.
nixda

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

off topic:
hi,

ich habe noch nie erlebt oder gehört, das ein moderner Farbtintenstrahldrucker vernünftig funktioniert. Irgendwelche Streifen zu produzieren (statt einem Ausdruck) gehört zu den wesentlichen Merkmalen eines solchen Produktes, alles andere wäre höchst merkwürdig.

Ich persönlich habe einen alten Laserdrucker, und wenn der eines Tages den Geist aufgibt, dann besorge ich mir wieder einen neuen oder eventuell einen gebrauchten Laserdrucker.

Gruß Yoyi