Kann Gerichtsvollzieher Auto so Pfänden?

Hallo zusammen,

wenn man Schulden hat und ein Auto besitzt sagen wir mal einen 10 Jahre alten einfachen Skoda Fabia Baujahr 2003.
Kann oder würde ein Gerichtsvollzieher dieses Auto Pfänden?

Und es gibt ja Sparbücher wo man das Geld nicht so abheben kann sondern das Konto auflösen muss um an das Geld zu kommen.Kann ein Gläubiger auch einfach so von diesem Konto Pfänden?? Löst der Gläubiger dann einfach das Konto auf ???

Viele Grüße

Benny

Hallo,

wenn man Schulden hat und ein Auto besitzt sagen wir mal einen 10 Jahre alten einfachen Skoda Fabia Baujahr 2003.
Kann oder würde ein Gerichtsvollzieher dieses Auto Pfänden?

Da dieser PKW wohl kaum noch einen Erlös bringen würde und wenn der PKW etwa für die Arbeit benötigt wird, nein.

Und es gibt ja Sparbücher wo man das Geld nicht so abheben kann sondern das Konto auflösen muss um an das Geld zu kommen.

Was sollen das denn für Sparbücher sein?

Kann ein Gläubiger auch einfach so von diesem Konto Pfänden?? Löst der Gläubiger dann einfach das Konto auf ???

Einfach so geht das nicht, aber praktisch liefe das darauf hinaus. Von Sparbüchern kann schon verfügt werden. Meist gibt es eine Begrenzung je Monat. Gleichwohl kann durch Kündigung und einen entsprechenden Obolus auch sofort alles „abgehoben“ werden. Pfänden bedeutet aber nicht zwangsläufig verwerten. Manchmal fühlen sich Schuldner bereits durch die Pfändung animiert, ihre Schulden zu bezahlen. Dann gäbe es beispielsweise das Sparbuch unversehrt zurück.

Grüße

Kann oder würde ein Gerichtsvollzieher dieses Auto Pfänden?

Da dieser PKW wohl kaum noch einen Erlös bringen würde und
wenn der PKW etwa für die Arbeit benötigt wird, nein.

Bis zu 2000 Euro bringt ein solches Fahrzeug. Warum sollte der GV das Auto also nicht pfänden?

S.J.

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Hallo!

Kann ein Gläubiger auch einfach so von diesem Konto
Pfänden?? Löst der Gläubiger dann einfach das Konto auf ???

Rechtsuntechnisch gesagt: Grundsätzlich ja, genauso geht das.

Gruß
Tom