Guten Tag,
wenn in einem Geschäft einkaufe und mit Karte zahle und mir z.B. 30 EUR zu wenig abgebucht wird, weil die Verkäuferin sich bei dem EC-Terminal vertippt, kann dann das Geschäft die fehlenden 30 EUR nachträglich von mir verlangen?
Denn das wäre ja eigentlich nicht mein Verschulden, sondern das der Verkäuferin.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MFG
juhe
Hallo,
da das Thema anscheinend doch nicht gelöscht wird … naja, es gibt immer Überraschungen.
Warum denn nicht? Andersherum würdest du doch auch zu viel bezahltes Geld wiederhaben wollen …
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Somit können die 30€ auch noch 3 Jahre nach dem Kauf eingefordert werden.
Anbei: Ich finde es eine Frechheit den Fehler so ausnutzen zu wollen und nachzufragen, anstatt einfach zu zahlen, da es ja offensichtlich ist, dass es sich um ein Versehen handelt und die Forderung zu Recht besteht.
Grüße
Hallo,
aha und als Kunde kann ich auch nach 3 Jahren kommen und sagen sie haben mir 30 € zuviel abgebucht? Wie war das mit der Gleichstellung? Darf der Kunde schlechter gestellt sein als der Verkäufer?
nur meine Gedanken dazu
Grüße der Herbst
Hallo,
aha und als Kunde kann ich auch nach 3 Jahren kommen und sagen
sie haben mir 30 € zuviel abgebucht? Wie war das mit der
Gleichstellung? Darf der Kunde schlechter gestellt sein als
der Verkäufer?
Warum nicht? In wieweit ist der Kunde hier schlechter gestellt als der VK? Ich kann die Logik gerade nicht nachvollziehen…
Grüße
Huhu,
das war ja meine Frage, habe ich dann als Kunde das gleiche Recht, noch nach 3 Jahren zukommen, und den zuviel gezahlten Betrag zu reklamieren, oder darf nur der Händler reklamieren?
Grüße der Herbst
Hallo,
das war ja meine Frage, habe ich dann als Kunde das gleiche
Recht, noch nach 3 Jahren zukommen, und den zuviel gezahlten
Betrag zu reklamieren, oder darf nur der Händler reklamieren?
natürlich besteht dieses Recht. Aber: Wer etwas will, muss nachweisen, dass es Ihm zusteht, da hat der VK aufgrund seiner meist genaueren Buchhaltung etc. meist den Vorteil, die erforderlichen Nachweise noch zu finden, was für manch einen Käufer schwieriger wird. „Sie haben mir vor 2,5 Jahren 2€ zu wenig Wechselgeld rausgegeben“ wird da meist kompliziert 
Grüße