Kann ich 2016 noch für die Jahre 2012 u. 2013 einen Verlustvortrag beantragen wenn ich 2014 schon eine Einkommenssteuererklärung gemacht habe?

Hallo zusammen,

Situation:
28jähriger Mann hat von Okt. 2010 - Juli 2014 studiert. Das Studium war eine Zweitausbildung, da vor dem Studium schon eine 3-jährige IHK-Ausbildung anbsolviert wurde. Im Sept. 2014 hat die Person zu arbeiten begonnen.

Für das Jahr 2014 wurde im Jahr 2015 bereits eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und der Steuerbescheid kam ca. im Juni 2015.
Für die Jahre 2012 u. 2013 wurden keine Einkommensstuererklärungen abgegeben.
In 2016 hat die Person erfahren dass man für die Jahre 2012 u. 2013 noch entstandenen Kosten fürs Studium über die Werbungskosten und einen Verlustvortrag geltend machen kann. Somit sollte sich das ganze
jetzt positiv auswirken, da die Person jetzt Geld verdient und Steuern zahlt.
Für die Jahre 2010 u. 2011 ist die Person schon zu spät dran.

Wie läuft das aber mit dem Verlustvortrag wenn für das Jahr 2014 bereits eine Einkommenssteuererklärung abegeben wurde und hierfür wahrscheinlich auch alle Anfechtungsfristen abgelaufen sind.

Welche enstanden Kosten könnte man denn überhaupt geltend machen? Im vorliegenden Fall würden folgende Kosten in Frage kommen: Fahrkosten im Inland, Flug zum Ort des Auslandsemesters, Miete am Ort des
Auslandsemesters u. Studiengebühren. Nachweise hierfür liegen vor.

Wer kann zu diesem Sachverhalt Stellung nehmen und die Vorgehensweise für die nachträglichen Verlustvorträge erklären?

Danke schon mal für die Unterstützung.