Kann ich als Aushilfe einfach so Kündigen ?

Hallo liebe Community
Ich arbeite seit knapp ein Monat in einem Baumarkt als Aushilfe an der Kasse. Alles funktioniert ganz gut, nur leider komme ich manchmal nicht ganz mit durch den Stress an der Information. Da ich Asthmatiker bin und für die Kasse, Telefon, Auskunft, Warenrückgabe und Aufträge zuständig bin, bringt mich das echt zum keuchen. Das alles passiert ja nicht gleichzeitig, aber meistens 2-3 Dinge auf einmal. Ich habe einen Vertrag unterschrieben, konnte ihn aber nicht ganz durchlesen da mein Chef mich unter Druck gesetzt hat, weil ich an der Kasse gebraucht wurde. Jetzt möchte ich gerne kündigen aber weiß nicht wie? Bitte um Rat.

Ich habe auch einen neuen Job schon gefunden der mir Spaß macht und nicht meiner Gesundheit belastet.

Meine Fragen:

  1. Kann ich überhaupt kündigen?
  2. Wenn ja, wie?
  3. Gibt es eine Kündigungsfrist die ich einhalten muss?

MfG
Angelo

Hallo Angelo,

Ich habe einen Vertrag unterschrieben und konnte ihn aber nicht ganz durchlesen da mein Chef mich unter Druck gesetzt hat, weil ich an der Kasse gebraucht wurde.

Aber in der Zwischenzeit hast Du doch wohl Zeit gehabt den Vertrag
zu lesen,sitzt nicht 24 Stunden an der Kasse und kannst uns über die Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag (wenn diese für den AN strittig ist)informieren?

1. Kann ich überhaupt kündigen?

Ja,dieses Recht steht jeden AN zu.

2. Wenn ja, wie?

Am besten eine schriftliche Kündigung,wie etwa:

Hier kündige ich,Herr Max Musterman,fristgemäß zum XX.XX.XXXX
meinen Arbeitsvertrag.

3. Gibt es eine Kündigungsfrist die ich einhalten muss?

Im Arbeitvertrag ersichtlich,oder aber im Streitfall nach den
gesetzlichen Kündigungsfristen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

LG Bollfried

Hallo bollfried

Erstmal Danke für die Antwort.
Nein ich sitze nicht 24 Stunden an der Kasse aber ich habe keinen Vertrag für mich. Also mein Chef ist der einzigste wo den Vertrag besitzt.

Eine Frage hätt ich noch, und zwar bekomm ich mein Geld Bar ausbezahlt, zählt das nicht als Schwarzarbeit ??

MfG
Angelo

Eine Frage hätt ich noch, und zwar bekomm ich mein Geld Bar
ausbezahlt, zählt das nicht als Schwarzarbeit ??

Nein, wenn alles korrekt angemeldet ist und die entsprechenden Abgaben gemacht werden ist die Form der Auszahlung irrelevant.
Vom Arbeitgeber müssen eben die Pauschalen für geringfügig beschäftigte abgeführt werden.
Der Arbeitnehmer muss sein Einkommen angeben falls er irgendwelche Leistungen(Hartz4 Bafög) bezieht.

Wie gesagt, so lange alles korrekt angegeben wird ist die Form der Auszahlung egal.

faq:1129…
… gilt für Euch neurdings nicht? Oder nur in diesem Thread nicht?