Ich möchte als Bankkauffrau eine Versicherungagentur in Selbständigkeit übernehmen, ist das möglich? Welche Vorraussetzung gibt es noch?
Dankeschön.
Kathrin
Ich möchte als Bankkauffrau eine Versicherungagentur in Selbständigkeit übernehmen, ist das möglich? Welche Vorraussetzung gibt es noch?
Dankeschön.
Kathrin
NEIN
Sofern Du nicht zertifiziert bist und nicht Rechtswissenschaften studiert hast (mi8t Abschluß) ist dies nicht möglich. Du darfst keine Versicherungen vermitteln oder verkaufen ohne Zertifikat.
Jörg
Hallo Jörg,
danke für deine schnelle Antwort. Noch ein paar Fragen: In dem Falle ist es eine sogenannte Scheinselbständigkeit mit Ausschliesslichkeit für ein Versicherungsunternehmen. Gilt das da auch? Wie würde ich denn an das Zertifikat kommen? Muß ich die gesamte Ausbildung zum Versicherungskaufmann nachholen oder wird durch den Bankkaufmann etwas anerkannt?
Viele Grüße
Kathrin
Hallo Jörg,
danke für deine schnelle Antwort. Noch ein paar Fragen: In dem
Falle ist es eine sogenannte Scheinselbständigkeit mit
Ausschliesslichkeit für ein Versicherungsunternehmen. Gilt das
da auch? Wie würde ich denn an das Zertifikat kommen? Muß ich
die gesamte Ausbildung zum Versicherungskaufmann nachholen
oder wird durch den Bankkaufmann etwas anerkannt?
Scheinselbstständigkeit ist gefährlich, sofern Dein Arbeitgeber dies gestattet, wäre es i.o. ansonsten zieht es fristlose Kündigung nach sich.
Das Zertifikat gibt es nur nach einer 2 jährigen Ausbildung (glaube 260 Stunden)und einer Prüfung. Selbst der Fall, Du gibst nur Tipps ist gesetzlich verboten.
Ich empfehle Dir lasse die Hände von diesem Gebiet oder sattle richtig um, aber in der heutigen Zeit ist es sehr schwer korrekt zu arbeiten. Du mußt zB je´des Gespräch protokollieren und genau festhalten, was Du empfohlen hast und ich rate von einer Ausschließlichkeit zB Allianz ab, denn die Prämien sind bei allen anderen Gesellschaften günstiger und Lebensversicherungen sind out, bei Rentenversicherungen
gibt es zudem eine 5 jährige Provisionshaftung, wenn der Vertrag storniert wird.
Jörg:
Hallo Jörg,
Unterdessen habe ich im Netz noch etwas recherchiert und schicke dir einen Link, der für dich vielleicht auch interessant ist.http://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=436…
Hier sieht man, welche Abschlüsse der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind und der Bankkaufmann gehört dazu. Die IHK hat es mir gerade bestätigt. Ich verkaufe seit 19 Jahren Versicherungen als Angestellte in der Bank und werde auch als Selbständige gut klarkommen.
Ich danke dir sehr für deine Bemühungen und vielleicht ließt man sich mal wieder.
Kathrin
Hallo Jörg,
Unterdessen habe ich im Netz noch etwas recherchiert und
schicke dir einen Link, der für dich vielleicht auch
interessant
ist.http://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=436…
Hier sieht man, welche Abschlüsse der Sachkundeprüfung
gleichgestellt sind und der Bankkaufmann gehört dazu. Die IHK
In der Bank verhält es sich wie bei Agenten einer Ausschließlichkeitsorganisation.Wenn Du selbstständig sein willst trifft dies nicht mehr zu
Jörg
hat es mir gerade bestätigt. Ich verkaufe seit 19 Jahren
Versicherungen als Angestellte in der Bank und werde auch als
Selbständige gut klarkommen.
Ich danke dir sehr für deine Bemühungen und vielleicht ließt
man sich mal wieder.Kathrin
Hallo Jörg,
Unterdessen habe ich im Netz noch etwas recherchiert und
schicke dir einen Link, der für dich vielleicht auch
interessant
ist.http://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=436…
Hier sieht man, welche Abschlüsse der Sachkundeprüfung
gleichgestellt sind und der Bankkaufmann gehört dazu. Die IHK
Hier steht ausdrücklich Fachberater,dh Du mußt Ahnung haben in Finanzprodukten
als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann oder -frau oder
als Fachberater oder -beraterin für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn eine abgeschlossene allgemeine kaufmännische Ausbildung oder
als Finanzfachwirt (FH), wenn ein abgeschlossenes weiterbildendes Zertifikatsstudium an einer Hochschule
und eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Versicherungsvermittlung oder -beratung vorliegen;
Abschlusszeugnis
hat es mir gerade bestätigt. Ich verkaufe seit 19 Jahren
Versicherungen als Angestellte in der Bank und werde auch als
Selbständige gut klarkommen.
Ich danke dir sehr für deine Bemühungen und vielleicht ließt
man sich mal wieder.Kathrin
hallo kathrin, zunächst einmal-ich darf keine rechtsberatung usw geben da dies verboten ist. genau kann dir da deine zuständige IHK auskunft geben. soweit ich weis kannst du in der bank als bankkauffrau versicherungen anbieten da dies über die bank geregelt ist. eine agentur usw in selbständigkeit setzt meines wissens einen abschluss als versicherungsfachmann/-frau voraus. aber wie gesagt…die IHK kann dir es genau sagen.
gruss wolle
Hallo,
ich danke für deine Antwort. Unterdessen habe ich mit der IHK gesprochen und die Bankkauffrau ist i.O… Bei einer Ausschließlichkeit muß eh das entsprechende Unternehmen gerade stehen und damit entscheidet das Unternehmen selbst, welchen Abschluß der Verkäufer haben muß. In der Regel wollen die Versicherungsunternehmen den Versicherungskaufmann oder den Bankkaufmann. Also auch das würde passen. Mal sehen, was draus wird.
Nochmal vielen Dank,
Kathrin