Hallo und willkommen zu meinem ersten Beitrag 
Folgendes; ich bin derzeit Mieter einer Wohnung und möchte diesen Mietvertrag fortführen. Ich würde gerne die Wohnung untervermieten, ohne einen geldlichen Nutzen daraus zu ziehen.
Meine Frage ist nun, ob ich im „Untermietervertrag“ eine Klausel erstellen kann, dass evtl. Instandhaltungen, Reparaturen oÄ. auf den Hauptmieter weitergeben kann, wenn dieser damit einverstanden ist?
Ich will praktisch nur den Mietvertrag für einen bestimmten Zeitraum weiterführen. Die Wohnung werde ich nicht nutzen!
Ist so etwas juristisch möglich, oder kann mich der Hauptmieter, trotz niedergeschriebener Klausel, letzendlich doch haftbar für Schäden machen (in dem ich den Untermieter zB den Boiler ersetzen muss…)?!
Wäre sehr dankbar für Eure Antworten,
lg André
Hallo,
das ist Mietrecht, dafür bin ich kein Experte und kann Dir nicht helfen.
MfG
Sorry da kann ich Dir nicht helfen
Gruß
Jörg
Hallo Andre,
im privaten Vertragsrecht ist so gut wie alles möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Ich glaube aber kaum, dass dein Vermieter im Vorfeld eine eventuelle Streitauseinandersetzung übernimmt, weil er ja deinen Untermiter nicht auswählt und nicht kennt. Also wird es nicht funktionieren und du bist verantwortlich für den von dir ausgewählten Untermieter. Haftest also auch für ihn. Im „Ernstfall“ müsstest du nachweisen, dass ein eventueller Schaden auch ohne Zutun des Untermieters entstanden wäre, also unausweichlich war.
Hoffe, es hilft.
MfG
Also, vielleicht habe ich mich nicht genau ausgedrückt!
Ich bin zwar Mieter der ganzen Wohnung, habe daher noch einen Mietvertrag, vermiete die Wohnung aber mit Einverständnis vom Hauptmieter und „ordentlicher Übergabe mit Protokoll von Ihm usw“ sodass er die untermieter auch kennt!
Ich will aus bestimmten gründen einfach nur einen mietvertrag haben 
Also, eigentlich ist es so als würde ich ausziehen, und neue mieter einziehen. Nur dass ich dann der vermeintliche Vermieter bin - ist das soweit verständlich!?
Ist zwar ungewöhnlich, aber dennoch für mich von Bedeutung
Vielen Dank für die Antworten,
LG André
Hi Andy Randy–
sorry- bin soeben erst aus dem Urlaub zurück–
Erst mal würde ich mit dem Vermieter klären, ob du überhaupt untervermieten darfst.
Jaeglicher Haftungsanspruch bleibt meiner Meinung gleich. Also alles was fest in der Wohnung installiert ist, dafür haftete der Vermieter. Es sei denn es ist böswillig randaliert worden, dann haftet der Täter (Mieter oder Untermieter oder Besuch oder Einbrecher…).
Ich hoffe ich konnte helfen…
MfG Rosi