Ich habe eine neue Wohnung in Düsseldorf angemietet. Im Mietvertrag heißt es in § 28 mit dem Titel „Sonstige Vereinbarungen“:
Entgegen § 8 erfolgt die Versorgung der Mietsache für die Raumheizung und die Brauchwassererwärmung durch die Stadtwerke Düsseldorf. Der Mieter verpflichtet sich mit diesem Unternehmen einen Lieferungsvertrag abzuschließen.
§ 8 im Mietvertrag beschreibt eine (nicht vorhandene) Zentralheizung. Die Wohnung verfügt aber über eine Gasetagenheizung, so daß jeder Mieter für seinen Gasverbrauch selbst zuständig ist.
Diese Vertragsklausel widerspricht meinem Rechtsempfinden. Wie kann ich vom Vermieter dazu verpflichtet werden, mein Gas bei einem bestimmten Versorger zu kaufen, wenn durch die Liberalisierung des Gasmarktes auch andere und vor allem preisgünstigere Versorger in Frage kommen?
Per Internet und Postleitzahlen-Check habe ich festgestellt, daß der günstigere Anbieter mich in Düsseldorf beliefern könnte. Der Mieterschutzbund hatte keine eindeutige Antwort parat, wies aber darauf hin, daß die „sonstigen Vereinbarungen“ im Mietvetrag üblicherweise zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt würden - dies ist aber nicht geschehen. Makler und Vermieter haben das Thema Gasversorgung zu keiner Zeit auch nur mit einer Silbe erwähnt. Man sagte mir, daß es sich um eine anfechtbare „Vertragsklausel“ handeln könnte, wenn nachzuweisen wäre, daß auch andere Mieter dieselbe Klausel in ihren Mietverträgen haben.
Wozu gibt es eine Liberalsierung am Strom- und Gasmarkt, wenn Verbraucher auf beschriebene Weise an bestimmte Versorger gekettet werden können? Über erhellende Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank!