Meine Mutter gest. am 05.03.2015 in Ravensburg, meine Schwester und ich, wohnhaft in NRW sind gesetzliche Erben 1/2 Anteil ,meine Mutter zog 2009 von NRW nach BW an den Wohnort meiner Schwester in ein Seniorenheim (betreutes Wohnen) nach dem Tod der Mutter bat ich meine Schwester mir ein Nachlassverzeichnis zukommen zu lassen, ich bekam nie eine Antwort auf meine Schreiben und habe dann selbst recherchiert,meine Schwester aber immer wieder aufgefordert mir mitzuteilen was zum Nachlass gehört damit wir eine einverständliche Aufteilung des Vermögens und der Nachlassgegenstände vereinbaren können.
Es kam dann ein Schreiben von ihrem RA der mir mitteilte das ich als Miterbin keinen Anspruch auf Auskunft hätte ,ich könne mir als Miterbin sämtliche Unterlagen selbst besorgen.
Damit bin ich z.Zt. beschäftigt.Im Schreiben des RA stand dann auch folgendes; Schriftsatz:
im Kalenderjahr 2010 hat ihre Mutter (87 Jahre )von ihrem Bankkonto einen Betrag in Höhe von etwa € 41.000,00 abverfügt und diesen in ihrem Schrank in ihrer Wohnung aufbewahrt. Wie ihnen bekannt ist hat sich ihre Mutter im April 2013 wegen einer Hüftoperation in der Oberschwaben Klinik in Ravensburg aufgehalten. Im Anschluss daran musste sie in eine Reha - Maßnahme im städtischen Krankenhaus in Ravensburg in Anspruch nehmen.In dieser Zeit haben sie in der Wohnung ihrer Mutter bei der Diakonie gewohnt ,( ich habe meine Mutter besucht in in Ihrer Wohnung 3 Tage gewohnt)
Anwalt: nach diesem Zeitpunkt hat ihre Mutter erklärt, dass das vorgenannte Barguthaben nicht mehr in ihrem Besitz war.
Sie werden gebeten sich zum Verbleib des genannten Betrages zu erklären.
Von dem oben genannten Betrag und dessen Verbleib ist mir nichts bekannt.
Hier wird mit sehr viel Raffinesse versucht, mich um meinen Erbanteil zu bringen!!I
Kann ich Anklage gegen meine Schwester erheben um diesen dubiosen Schriftsatz zu klären oder eventuell wegen Erbanteilsentzug, ggf. unrechtmäßige Aneignung von Geldern noch zu Lebzeiten unserer Mutter (Kontoplünderung)???
Der Nachlass bzw. alle einzelnen Nachlassgegenstände -Wertpapiere ,Sparguthaben,Schmuck, Gemälde,Mobiliar,usw. - gehören den Erben doch gemeinsam. Soweit mir bekannt ist können Erben nur gemeinsam darüber verfügen, in diesem Fall hat meine Schwester über alle Nachlassgegenstände seit 2006 verfügt(,sie hat seit 05/2006 eine Generalvollmacht) teilweise auch verkauft ,dies habe ich nach intensiver Recherchen in Erfahrung gebracht.