Kann ich als Privatperson eine Rechung eines UST b

Guten Tag,

ich möchte wissen ob man eine Rechung eines UST-befeiten Kleinunternehmens in der Einkommensteuererklärung (Privatperson) als Handwerkerrechnung angeben kann.
Oder läuft man als Privatperson Gefahr die UST für den Rechnungsbetrag (Material und Leistung) bezahlen zu müssen?

Servus,

bei einem Kleinunternehmer gem. § 19 Abs 1 UStG wird keine USt erhoben und damit hat sichs.

Der Leistungsempfänger schuldet die USt auf Bauleistungen gem. § 13b UStG nur dann, wenn er Unternehmer im Sinn des UStG ist. Wer kein Unternehmer ist, schuldet nur in einigen wenigen Ausnahmefällen die USt auf bezogene Leistungen, z.B. beim Kauf von Neufahrzeugen in einem anderen Land des Gemeinschaftsgebietes.

Schöne Grüße

MM