Kann ich als Student mehrere Arbeitsverträge

… mit Minijobs haben?
Hallo liebe Experten. Ich bin Student, muss aber wegen Unterhaltsverpflichtungen mehrere Minijobs haben, um überhaupt über die Runden zu kommen. Muss ich was beachten, wenn ich vier solcher Arbeitsverträge habe und diese dann den Arbeitgebern melden? Vielen Dank

Da kann ich leider nicht helfen. Aber vielleicht kannst du aus diesem Link etwas nützlichen ziehen:
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?4,…
Gruß
Sabine

Wenn Du mit mehreren Minijobs zusammen über 400€ kommst, werden grds. alle sozialversicherungspflichtig mit den entsprechenden Abzügen.
Da kann es aber mit Deiner Eigenschaft als Student eine Ausnahme geben, weil Du grds. meines Wissens bis 20 Std. arbeiten kannst ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Neben der Minijobzentrale kann Dir bestimmt auch Deine Krankenkasse Auskunft geben

Hallo,

sorry, aber bei deiner Frage kann ich Dir absolut nicht bei weiterhelfen.
Viel Glück :smile:

Gruß
Schnucki

guten tag

danke für anfrage

das muss der uni und auch den arbeitgebern gemeldet werden

gruss

Notfalls mal bei http://www.arbeit-job-karriere.de/arbeitsrecht.html schauen…

LG

Sorry, da kann ich nicht helfen

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Manche Arbeitgeber wünschen nicht, dass mehrere Jobs angenommen werden. Achten Sie auf die Absprachen. Der Lohn wird addiert, dass noch Steuern an das Finanzamt anfallen können. Um keine Überraschung zu erleben, sollten Sie sich noch weiter zu Ihrer persönlichen Situation beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Stefanie,

vier Minijobs gleichzeitig? Nein, das geht nicht, das ist gesetzwidrig!

Alternative:

  1. Job auf Steuerkarte
  2. Job auf 400 € und
  3. auch auf Steuerkarte, mit Lo-St-Klasse VI,
    als Studentin gibt es allerdings auch Sonderregelungen, in Bereich Steuer- und SV-Recht. Erkundige Dich da bitte mal gaaaaanz genau. Die Krankenkasse kann da auch oft helfen.

Auch wenn Du jetzt vllt. auf die Idee kommen solltest, dass Du bei einem Arbeitgeber auf 400 € arbeitest, und dann bei einem anderen Arbeitgeber auch auf 400 € arbeitest, geht auch nicht. Die Arbeitgeber melden Dich bei der Minijob-Zentrale an (müssen Sie), und diese kontrollieren ganz penibel, ob Du noch einen anderen 400 €-Job hast… Sollten diese eine Doppelbeschäftigung auf 400 € feststellen, wird SV-mäßig nachbelastet, und ich gehe davon aus, dass das Finanzamt dann auch benachrichtigt wird.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

… mit Minijobs haben?

Die Antwort ist klar. Ja, mehrer Jobs, diese dürfen jedoch den Betrag i. H. v. 400 EUR NICHT übersteigen!!

Daher wird das für dich uninteressant, da ab Übersteigen der Grenze die volle Sozialversicherungspflicht greift.

Bsp. Du bis Bei AG 1 mit 300 EUR beschäftigt, bei AG 2 mit 50 EUR …

Das wäre i.O. und kann so gehandhabt werden.

Bsp.2: Du bist bei AG 1 mit 200 EUR beschäftigt, bei AG 2 mit 100 EUR und bei AG 3 mit 200 EUR.

Dann wirst du bei AG 3 angeben müssen, dass du über die 400EUR-Grenze kommst und wirst sozialversicherungspfl. angelegt.

D. h. „normale“ Krankenkasse (nicht Bundesknappschaft), ALG, RV und PV.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

MfG