Kann ich am 15. eines monats den unterhalt

… bezahlen?
ich erhalte am 15 mein gehalt und zahle dann sofort per dauerauftrag den trennungsunterhalt. nun verlangt der ra meiner ex das ich bis zum 3. gezahlt haben muss.
Ist das so ? Danke vorab

faq 1129 (owt)

das kann man sogar ohne rechtesberatung durch einfaches rechnen lösen!

klar darfst du 2 wochen im VORRAUS bezahlen, aber nicht 2 Wochen zu spät :smiley:

Guten Tag,

bitte ernsthaft…diese 12 tage eher bezahlen müssen würden mir zuzeit das leben sehr schwer machen. also nochmal: wer weiß etwas zu dieser sache? danke vorab!