Kann ich Ansprüche an den Vermieter stellen, wenn Handwerker ihre arbeit nicht erledigen können?

Hallo,

heute kamen bei uns Monteure, die ursprünglich die Heizkostenzähler und die Wasseruhren austauschen wollten. Ersteres haben sie auch getan. Da das Wasser nicht abgestellt wurde oder werden konnte, konnten die guten Herren die Wasseruhren nicht austauschen.
Folglich muss zu einem späteren Termin die Arbeit durchgeführt werden.

Kann ich beim Vermieter Ansprüche geltend machen, weil ich noch einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen muss oder muss ich mich über einen weiteren, meines Erachtens, nutzlos verwendeten Urlaubstag freuen?

Danke für eure Hilfe!!

War es denn das Verschulden des Vermieters dass das Wasser nicht abgestellt werden konnte?

Als Mieter muss man nicht vor Ort sein, damit Arbeiten ausgeführt werden können, man muss nur, wenn der Zugang berechtigt ist, den Dritten den Zugang zu ermöglichen. z.b. Nachbarn Vermieter ect den Schlüssel aushändigen.

Laut Aussage der Handwerker ja, da die Absperrventile sich in einem Versorgungsraum befinden, zudem wir Mieter keinen Zugang haben.