Kann ich Ansprüche geltend machen ?

Wurde beim Zukunftsunternehmen Deutsche Bahn eines gefälschten Fahrausweises bezichtigt, was den Tatsachen aber nicht entsprach.

Daten der netten Schaffnerin habe ich, hat mich durch den Bundesgrenzschutz abführen lassen.

Normalerweise muß in das Bearbeitungsformular des BGS die Dienstnummer zusätzlich zum Namen vermerkt sein, die Schaffnerin weigerte sich jedoch, diesen dort einzutragen.

Gibt es Ansätze, sich bei der Bahn zu beschweren ?
Möchte für diese Aktion entschädigt werden, habe die Bahn noch nicht kontaktiert, der Vorfall ist ca. einen Monat her.

Vielen Dank für Hilfe,
Marc

hallo.

die adresse für beschwerden müßte die folgende sein:

DB Reise&Touristik
Deutsche Bahn Gruppe
Zentraler Kundendialog
Stephensonstraße 1
60326 Frankfurt a.M.

gruß

michael

Hallo Marc,
Den Namen braucht die Schaffnerin nicht einzutragen, da ja anhand der Personalnummer festgestellt werden kann, wer’s denn ist.
Was würde es dir bringen? Die Schaffnerin zu belangen wäre zwecklos - verantwortlich für ihr Handeln ist grds. das Unternehmen, hier also die DB AG. An diese musst du dich wegen eines evtl. Schadensersatzes wenden (auch bei einer Klage).

Wenn die Schaffnerin grob fahrlässig oder gar vorsätzlich falsch gehandelt hat, wird die Bahn sich einen evtl. gezahlten Ersatz schon von ihr zurückholen.

Gruß
HaWeThie