Kann ich Anzeige erstatten?

Hallo , & zwar geht es um folgendes , meine Freundin wurde von ihrer allerbesten Freundin insofern betrogen , dass sie dass Passwort von meiner Freundin geaendert hat. Meine Freundin hat ihrer allerbesten Freundin ihr passwort vor ein paar Monaten mal gesagt , wegen irgendeiner wichtigen Sache & dann aber vergessen es zu ändern. Dann monate später kam ein Streit & beide sind zerstritten , bis heute streiten sie sich & nun hat die ex. beste Freundin von dem Schuelervz account meiner Freundin , dass Passwort geaendert & gibt sich nun als sie aus. Sie loggt sich somit als „meine Freundin“ ein. Also ist das ja verboten , weil sie ja gar nicht die Person ist , die auf dem Profil abgebildet ist & somit ist es ja Betrug & so. Kann ich sie nun anzeigen , denn es lässt sich durch die IP-Änderung definitiv zu 100% beweisen , dass die ex. allerbeste freundin das Passwort geaendert hat. Dann gibt es noch ein problem , meine Freundin hat versucht ihr Passwort mit „Passwort vergessen“ wiederzuholen , aber auch das Emailadressen Passwort , wurde von der ex. Freundin geaendert. So hat sie gar keine Chance ihren svz account wiederzubekommen. In Erster Linie geht es auch nicht um den Account , sondern darum…
die beiden waren 9 Jahre lang beste Freundinen & dann haben sie sich jetzt zerstritten. Ich weiß nicht wieso sie ihr PW weitergegeben hat , aber es kann ja nicht sein , dass sich die eine jetzt als SIE ausgibt weißte? Das ist ja Betrug. & gegen was soll ich da anzeige erstatten? Wie nennt sich das , was sie da gemacht hat? Diebstahl? Betrug? Ich weiß das nicht. Es geht mir nur darum , dass durch den Streit den die beiden haben schon viel Stress entstanden ist , das mit dem Account ist nur einer von vielen provokationen , die ihre ex. allerbeste gemacht hat. Inzwischen erzählt sie schon rum , dass meine Freundin eine Schlampe wäre & mit jedem Typen ins Bett springt & so. Dass ihre Eltern dreckige Harz4 empfänger sind & so. & das geht auch in der Schule rum. Das ist für mich definitiv Mobbing. Wenn sie schon die Freundinin von meiner Freundin , auf ihre Seite zieht. Das geht definitiv nicht so weiter , da muss sich jetzt was aendern , ansonsten weiß ich auch nicht. Meine Freundin ist schon total fertig mit den Nerven. Sie hat jetzt sogar extra die Klasse gewechselt. Es ist so , dass die ex. Freundin immer wieder anfängt , sie provoziert einfach nur. Meine Freundin versucht sie ja zu ignorieren oder tut es bereits , aber trotzdem , wenn dauerhaft dumme Kommentare kommen & irgendwelche Gerüchte in die Welt gesetzt werden. Irgendwas muss man da doch gegen tun können?

LG Benjamin

Das ist ja Betrug. & gegen
was soll ich da anzeige erstatten? Wie nennt sich das , was
sie da gemacht hat? Diebstahl? Betrug? Ich weiß das nicht.

Hierbei handelt es sich nicht um Betrug, sondern um „Datenveränderung“:

§ 303a StGB Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder
verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

Inzwischen erzählt sie schon rum ,
dass meine Freundin eine Schlampe wäre & mit jedem Typen ins
Bett springt & so. Dass ihre Eltern dreckige Harz4 empfänger
sind & so. & das geht auch in der Schule rum. Das ist für mich
definitiv Mobbing.

Und hierbei handelt es sich um „Verleumdung“:

§ 187 StGB Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also lautet die Antwort auf die Frage, ob Du bzw. Deine Freundin die Ex-Freundin anzeigen könnt, ganz klar: JA!

Hoffe, das hilft Euch weiter.

Andere Frage: Kann man bei „Schuelervz“ soetwas nicht melden? Da habe ICH keine Ahnung…

Gruß
Thomas

Ja klar geht da eine Anzeige. Aber mein Tipp …sich aus dem Zickenkrieg raus halten

Hallo

Also das mit dem Passwort ist ärgerlich aber euer Problem. Das dann dieses missbraucht wird ist dann doch schon strafrechtlich relevant. Hier kann es zu Beleidigungen kommen und Übler Nachrede. Den Freud/Freundin auffordern dieses zu unterlassen und ihn strafrechtliche Konsequenzen androhen und dann sich mit dem Provider des Accounts in Verbindung zu setzten und versuchen den Account sperren zu lassen. Wie das geht weis ich auch nicht aber wenn’s sein muss zum mann Rechtsanwalt und der schickt dann mal einen netten Brief an den Provider. Kostet natürlich Geld. Es gibt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Account und hier müssten eigentlich die Verhaltensweisen beschrieben werden, also mal das Kleingedruckt lesen. Alles andere muss ich euch leider so sagen ist nicht sehr erwachsen was da abläuft ( auch genannt "Kinderkram) OK ändern aber nicht an der Relevanz über veröffentlichte Unwahrheiten. Ist halt zu 80 % zwischenmenschliche Kommunikation. Dieses ist keine rechtsverbindliche Antwort.
Also dann mal viel Glück und redet miteinander wie Erwachse sachlich über das Problem oder holt euch vielleicht einen „Schiedsrichter“ bei einer Aussprache.

Tschüss

Hallo!
Im Streit der Damen dürfte sich die Ex-Freundin im Sinne des StGB einer „Datenveränderung“ schuldig gemacht haben; desweiteren kommen „Üble Nachrede/Verleumdung“ in Frage. Anzeigen in dieser Richtung machen Sinn; insbesondere dürften sie helfen, den „Quatsch“ zu beenden.
Gruß,
Christian

Man kann eine Anzeige wegen den einschlägigen Datenschutzbestimmungen erstatten (findet sich im StGB 201 ff). Wobei aber auch die freiwillige Herausgabe des PW eine Rolle spielen kann.

Betrug ist es nicth, weil der geldwerte Vorteil fehlt.

Aber, die Polizei kann Anzeigen aufnehmen. Ein bestimmtes Handeln kann nur ein Richter verbieten. Und das eine hat im Prinzip mit dem anderen nichts zu tun.

Hallo!

Zur Straftat: In Frage kommt hier eine strafbare Handlung nach § 186 StGB (Üble Nachrede), § 187 StGB (Verleumdung) oder § 185 StGB (Beleidigung). Welcher Straftatbestand genau erfüllt wurde, hängt u.a. davon ab, WAS WEM und WIE erzählt wurde.

Die Benutzung eines fremden Accounts hingegen ist kein Betrug, solange man u.a. dadurch nicht „Geld ergaunert“. Die Tatbestandsmerkmale sehen da einen durch Täuschung bewirkten „Vermögensvorteil“ vor.

Auf jeden Fall würde ich an StudiVZ schreiben und den Sachverhalt schildern. Die können einem da bestimmt helfen. Allerdings übernimmt StudiVZ generell keine Verantwortung für die Echtheit der Identität der User. Helfen werden die bestimmt trotzdem.

Das dritte Problem ist das Mobbing. Da kommen viele Sachen zusammen, die je nach Dauer und Schwere der Aktionen durch die ehemalige Freundin zu ernsthaften psychischen Problemen führen kann. Vielleicht kannst Du ja ein ernsthaftes Gespräch mit der Frau führen und schilderst mal, wie sich Deine Freundin fühlt und ob es die fest Absicht ist, dass diese Frau sie dauerhaft verletzen möchte. Ansonsten könnte deine Freundin auch den schulpsychologischen Dienst oder einen Vertrauenslehrer aufsuchen.

Wovon ich abraten würde, ist das Drohen mit einer Anzeige. Einen Waffenstillstand kann man damit nicht erzwingen, aber einen juristischen Schlußstrich ziehen, wenn nichts mehr funktioniert.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Lösung dieses Problem, vielleicht kannst Du hier auch schrieben, wie sich das entwickelt. Das könnte anderen betroffenen auch helfen.
Hier liegt ganz klar die Lösung nicht allein in einer Anzeigenerstattung.

Gruß,
Ockenrocker

Hallo,

das mit dem passwort ist ein reiner vertrauensbruch und stellt ersteinmal nach meinem dafürhalten keine straftat dar.
Da könnte man es auf dem zivilen rechtsweg versuchen und beim amtsgericht eine einstweilige richterliche verfügung erwirken, um die sofortige unterlassung der nutzung des accountes zu erwirken.
(das habe ich noch nie gemacht, es wäre meine erste idee, an die sache ranzugehen.)

Zuerst würde ich mich an die admins / betreiber der seite wenden, und verlangen, daß mein account gesperrt wird und mir das neue passwort ausgehändigt wird.
Dann kann man alles wieder geraderücken.

Straftaten:
Wenn die exfreundin nun die jetzige freundin schlechtmacht, ist das entweder verleumdung oder übele nachrede. je nachdem, ob es stimmt, was sie sagt.
Google das mal in verbindung mit dem „stgb“.

Eine anzeige würde ersteinmal ärger ins haus bringen und sie vielleicht dazu bringen, aufzuhören.
Vielleicht geht der stress aber dann auch erst richtig los.
Schätze diese frau mal selber ein und entscheide, ob du es so machen möchtest.

Sei sicher, daß bei solchen anzeigen meist gar nichts rauskommt. Du kannst als ziviler nebenkläger auftreten und auf dem zivilen rechtsweg versuchen, geld von der ex zu erlangen.
Wegen körperverletzung (deine freundin hat körperlich darunter gelitten) und schadenersatz (sie hat enorme finanzielle aufwendungen zur schadensbegrenzung gehabt).
Das ganze geht nur, wenn du rechtschutzversichert bist und einen anwalt findest, der ein solches ding durchbringen möchte.
Nun ja. Ganz ehrlich. Das ist nicht aufregend und verspricht keinen guten verdienst.

Ich wäre zufrieden, wenn die sache ein ende hat. Also empfehle ich ersteres.

Liebe grüße

karsti

Anzeige erstatten kann nur der Geschädigte oder der gesetzliche Vertreter.

Hallo,

ich würde sagen, typischer Fall von „Identitätsdiebstahl“! Nach dem hier geschilderten schlage ich folgende Verfahrensweise vor:

Zunächst ein Schreiben (Einschreiben) an den Betreiber dieser Webseite mit Sachverhaltsdarstellung und Bitte um Löschung des gesamten Accounts, um den weiteren Missbrauch zu unterbinden.

Strafanzeige ist möglich, wenn über den Account offensichtlich diffamierende, ehrverletzende Inhalte verbreitet werden. Betrug ist es jedoch nicht, da die „Verdächtige“ nicht auf einen Vermögensvorteil aus ist.

Auch das Verbreiten falscher Tatsachen (z.B. über die Eltern oder anderer Lebensumstände) kann strafbar sein.
Das kommt immer auf die konkreten Umstände an und ob die Sache beweisbar ist.

Das beste wäre jedoch, irgendwie an einen Tisch zu kommen. Wenn beide an eine Schule gehen, würde ich z.B. zum Direktor gehen und um Schlichtung bitten.

Ich hoffe, das war eine kleine Hilfe!

Hallo Benjamin,

im Rahmen der Sachverhaltsprüfung bin ich nunmehr zu folgenden Schlüssen gekommen.

Betrug i.S. § 263 StGB liegt hier nicht vor. Dafür fehlt das bereichernde Element.

Was aber vorliegen könnte, wär § 202a StGB - Ausspähen von Daten -

Hiernach macht sich der strafbar, der sich unbefugt Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt sind, verschafft. Dabei ist indes das unbefugte an sich zu klären. Unbefugt ist der Zugang, wenn er ohne Wissen des Dateninhabers und ohne Einverständnis desselben erfolgt. Das die exFreundin das Passwort von der Geschädigten freiwillig erhalten hat, kann abkürzend gesagt werden, dass hier wohl kein unbefugter Zugang erfolgte.

Es könnte indes § 303a StGB - Datenveränderung - vorliegen

Hierbei reicht es schon zu, wenn jemand rechtswidrig Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht. Das trifft hier wohl zu und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Eine Anzeige würde ich empfehlen. Des Weiteren macht es sich für die Geschädigte erforderlich, beim Betreiber des Netzwerkes den Sachverhalt zu schildern und ihren Account auf Null setzen zu lassen.

MfG

Daniel

Hi, hier der Text zum Betrug:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Entsteht deiner Freundin ein Vermögensnachteil, oder erlangt die Exfreundin durch die Nutzung des falschen Namen einen Vermögensvorteil zu Ungunsten anderer?
Das wäre z.B. der Fall, wenn sie unter Nutzung des falschen Zugangs Waren bestellt, die deine Freundin dann bezahlen muss, obwohl sie sie ja gar nicht bestellt hat.

Wenn das nicht der Fall ist, dann fällt Betrug flach.

Es gäbe da noch:

§ 202a StGB
Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn deine Freundin ihrer damals besten Freundin allerdings die Zugangsdaten freiwillig überlassen hat, dürfte das auch eng werden. Ist eher was gegen Hacker.

Du siehst schon, das mit dem SchülerVZ wird eng. Da hilft nur, sich an SchülerVZ direkt zu wenden. Die missbräuchliche Verwendung des Zugangs zu melden und den Zugang komplett sperren lassen.
Dann kann sich deine Freundin neu anmelden und in Zukunft ihr Passwort geheim halten.

Was aus deiner Geschichte schon eher raus schaut ist:

§ 187 StGB
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und eventuell auch:

§ 238 StGB
Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,
  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
  4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
  5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

Das mit der Verleumdung ist, denke ich, selbsterklärend. Wer jemand anderen in der Öffentlichkeit absichtlich schlecht macht, obwohl er genau weiß, dass die Behauptungen nicht stimmen. Der wird bestraft.

Komplizierter ist die Nachstellung

Das ist das sog. „Mobbing“
Wenn deine Freundin durch eine andere Person so unter psychischen Druck gesetzt wird, dass sie davon Krank wird und/oder ihr normales Leben über die Maßen stark beeinträchtigt wird. Dann kommt auch dieser Paragraph in Frage.

Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.

MfG

Markua

Hallo,

nein, hier liegt kein Betrug nach dem Strafgesetzbuch vor.

Gegen den Missbrauch irgendwelcher Community-Accounts würde ich die jeweiligen Betreiber anschreiben.

Die Probleme in der Schule würde ich mit Hilfe eines (Vertrauens-)lehrers besprechen. Durch den Klassenwechsel sind die Probleme ja sowieso schon in der Schule bekannt.