Habe vor drei wochen einen Astra 1,6 G bei einem Händler gekauft.Auf dem Kaufvertrag ist aber eine Privatperson der Verkäufer ist damit die Gewärleistung für Gebrauchtwagen erloschen Privatverkäufer ist nicht der Vorbesitzer des Autos.Da der wagen unmengen Oel friest möchte ich den wagen zurück geben weil ich denke das der Motor einen Schaden hatFrage :kann ich den WAGEN ZURÜCK GEBEN UND ICH MEINE 3.3oo euro zurück bekommen
Selbst wenn Dir der Händler den Wagen direkt verkauft hätte, könntest Du den nicht so einfach zurück geben, sondern müsstest dem Händler mehrere Nachbesserungsversuche geben.
Beim Kauf von Privat sieht es mit Gewährleistung schlechter aus. Wobei hier die Frage ist, ob nicht ein bekannte Mangel bewusst verschwiegen wurde. Aber das ist wohl eher etwas für das Rechtsbrett, unter Beachtung der dortigen Regeln.
Auch ohne Gruß
Hi
Ich muss jetzt nicht verstehen warum Sie zum Autokauf keine Fachkundige Person mitgenommen haben oder das Fahrzeug nicht zum Gebrauchtwagen Check hingebracht haben und dann noch einen Kaufvertrag bei einem Händler unterschreiben wo eine Privatperson in der Kopfzeile steht .
selbst so „Schwarzfusshändler“ am Stadtrand machen das nicht , die schreiben höchstens auf den Kaufvertrag : gekauft wie gesehen , Mängelhaftung wird ausgeschlossen oder lassen sich eine Gewerbeanmeldung zeigen , damit der Wagen nicht von Händler an Privat , sondern Händler an Gewerbetreibender geht ( Garantieabtretung ) .
Wenn ich Ihren Kaufvertrag gesehen hätte , hätte ich den Händler gefragt : Wie bitte , was soll das denn ?
Wie schon der andere User erwähnt hat , ist es jetzt ein Fall für das Rechtsbrett , aber Sie werden sich eine gewissen Mitschuld eingestehen müssen
Toni
Hallo, war heute auch Ergebnis meiner Recherchen als ich wg. meines Wagens vom Händler, den ich zurückgeben will recherchiert habe. Bei Kauf von Privat siehts ganz gruslig aus …„gekauft wie gesehen“. Ob ich bei Händlerkauf Chancen hab, nachdem das Auto mich fast umgebracht hat wegen seiner Macke, keine Ahnung, vielleicht hilft mir jemand oder ich brauche einen Anwalt. … vielleicht ging damals etwas über (arglistige?) bewusste Täuschung durch den Verkäufer (der ja ein Händler war) der Dir das nicht gesagt hatte dass er nicht der Verkäufer ist und was das bedeutet ?? Gibt es ein Ergebnis, von damals, würde mich sehr interessieren., poste mal, falls Du hier noch aktiv bist, wie das ausging… LG